Kündigung des gemeinsamen Mietvertrages

Von: , 20.02.2012 12:31 Uhr

Hallo,nach langem streiten mit meiner Lebensgefährtin bin ich aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen.Jetzt stehen wir beide auf dem Mietvertrag drauf und meine Ex Lebensgefährtin weigert sich den gemeinsamen Mietvertag zu kündigen,d.h. ohne Unterschrift von ihr komme ich da nicht raus.Jetzt will ich diese Unterschrift von Gericht ersetzen lassen.Hat jemand eine Ahnung,wie lange so etwas dauern kann und was das kostet.

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Kündigung des gemeinsamen Mietvertrages

    Hallo, ich bin zwar kein Mietrechtsexperte, aber soviel: wer behauptet denn das man nicht aus dem Mietvertrag rauskommt. Wenn der Lebenspartner bleiben will, so ist das seine/ihre Sache. Allerdings muss dann der Vermieter mit dem/der Bleibenden einen neuen Vertrag abschließen.
    Viel Glück
    mfg

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Kündigung des gemeinsamen Mietvertrages

      Hallo,ich behaupte nicht,ich weiss : Verträge,die man gemeinsam abschliesst,kann man auch nur gemeinsam kündigen,d.h.wir haben gemeinsam einen Mietvertag geschlossen,den können wir auch nur gemeinsam kündigen,wenn sich jetzt aber meine Ex weigert,die Kündigung mit zu unterschreiben,muss ich mich praktisch selber aus der Wohnung klagen,in dem ich die Unterschrift meiner Ex durch das Gericht ersetzen lassen kann. Meine Frage Dauer + Kosten
      Danke

    • Antwort von Barbara Natzschka nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re: Kündigung des gemeinsamen Mietvertrages

      Hallo leider keine Ahnung aber in der Regel dauert sowasziemlich lang
      Setzt dich dochmit dem Vermieter in verbindung und kündige die
      Wohnung. Entweder die ex macht mit und die Wohnung wird
      Aufgehoben und wenn nicht muß die ex die Wohnung übernehmen.
      Viel Erfolg

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kündigung des gemeinsamen Mietvertrages

    Hallo,

    Hallo,

    das ist ein komplizierter Fall, aus diesem Grund mache ich mit meinen Mietern, immer nur mit einer Person den Mietvertrag. Bei einem Arbeitslosen zahlt der Staat, Gerichtskosten gleich Null. Bei einem Angestellten wird die Sache langwierig und teuer. Ich rate in so einem
    Fall immer, auch wenn es schwierig ist, MITEINANDER REDEN! Sonst wird es sehr teuer und kann Wochen dauern. Noch mehr Stress und Nerven und ob es das Wert ist? mfg

  3. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kündigung des gemeinsamen Mietvertrages

    Werter Fragesteller!
    Die Beantwortung auf Ihre Fragen werden Sie wohl einem Rechtsanwalt übertragen müssen. Hier endet meine Befugnis, denn ich bin kein Rechtsexperte.
    Es tut mir unendlich leid Ihnen hiermit eine positive Antwort zu schulden
    Mit freundlichem Gruß, "Großer Sucher"

  4. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kündigung des gemeinsamen Mietvertrages

    Vielleicht hat sie Angst , das Ihr Vermieter den Vertrag dann nicht verlängert ?Sprechen sie doch mal mit dem Vermieter ? Vielleicht finden sie mit dem einen Weg .Ich habe noch von keinem Gericht gehört , das in der Lage wäre in auch nur einem Fall annähernd schnell zu sein...

  5. Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kündigung des gemeinsamen Mietvertrages

    zunächst muss inhalt des MV gelsen werden. ist dort entsprechende regelung vorhanden oder nicht, kann beliebige vertragspartei alleien aufkündigen.

  6. Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kündigung des gemeinsamen Mietvertrages


    Hallo,

    leider habe ich auch keine Ahnung wie lange so etwas bei Gericht dauern kann und was es kostet.
    Kannst du denn nicht mit dem Vermieter sprechen und ihm die Sachlage schildern? Vielleicht akzeptiert er ja eine Kündigung deinerseits, was den Gang zum Gericht überflüssig machen würde.
    Würde mich freuen, über den weiteren Verlauf informiert zu werden.
    MfG
    Sabine Kruse

  7. Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kündigung des gemeinsamen Mietvertrages

    Hallo,

    es tut mir leid, ich weiss zwar, dass man das einklagen kann, aber habe keine Erfahrungen damit.

    Gruß S.

  8. Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
    Re: Kündigung des gemeinsamen Mietvertrages

    Hi
    definitiv neien hängt auch von den Bearbeitungszeiten des Gerichts ab. Das kann dauern...

    Gruß Peter

  9. Antwort von nach 21 Tagen 0 hilfreich
    Re: Kündigung des gemeinsamen Mietvertrages

    Sorry da kann ich leider nicht helfen

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