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Re: Wohnungskündigung
Hallo.
Leider ist die rechtliche Lage so, dass dem Vermieter bereits ein Kündigungsrecht zusteht, wenn der Mieter mit mehr als einer (!) Monatsmiete im Rückstand ist. Zur fristlosen Kündigung ist er berechtigt bei zwei Monatsmieten.
Sie sollten unverzüglich versuchen vor dem 22.01.2012 eine Banküberweisung der Mietrückstände zu machen, ansonsten wäre mit fristloser Kündigung zu rechnen. Versuchen Sie ggfs. beim städtischen Sozialamt (Arge) eine Unterstützung zu bekommen, aber wie da die Voraussetzungen sind, müßten Sie sich informieren.
Melden Sie sich ggfs. auch beim örtlichen Wohnungsamt an wegen Kündigung und Obdachlosengefahr.
All das hätten Sie bereits schon ab der 1. rückständigen Miete unverzüglich checken können, um Ihre Möglichkeiten rechtzeitig zu erkennen. Jetzt ist es natürlich brenzlig. Notfalls evtl. Finanzhilfe von Familie oder Freunden überlegen, damit die Mietrückstände (mindestens zwei Monatsmieten) bezahlt werden v o r dem 22.01.2012.
Sprechen Sie nochmal mit dem Vermieter, und versuchen Sie eine Zahlungsvereinbarung auf Raten mit ihm zu erzielen, z.B. die laufende Miete jetzt sofort vor dem 22.01.2012 und die zwei Mietrückstände in Raten von z.B. 100,- oder 200,- EUR. Für Februar 2012 wäre dann die Miete pünktlich zu zahlen zuzüglich evtl. Rate für Rückstände.
Weiteres bedürfte einer Belegeinsicht, wofür Sie sich ggfs. an den örtlichen Mieterverein oder an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden sollten, um sich dort vor Ort beraten zu lassen.
Meine Äußerungen hier sind nur freie Meinung, und ersetzen keine Rechtsberatung durch Anwalt.
MfG
Delia