Anspruch auf GEZ-Gebührenrückerstattung?
Von: , 10.11.2011 17:16 Uhr
Hallo,
mit großem Entsetzen habe ich vor einigen Tagen festgestellt, dass ich seit 1993 die GEZ-Gebühren doppelt bezahle. Das kam folgendermaßen zustande: Bis Sept. 1993 wohnte ich in der Wohnung A und ab Sept. 1993 zog ich dann um nach B. Den Umzug habe ich sofort der GEZ gemeldet, was lt. telef. Auskunft dort auch so dokumentiert wurde, jedoch wurde nicht das alte Konto auf die neue Adresse umgeschrieben, sondern ein neues Teilnehmerkonto angelegt. Seitdem habe ich bei der GEZ wohl zwei Teilnehmerkonten und Abbuchungen erfolgten jeweils 2 x per Einzugsermächtigung. Da die Abbuchungen jeweils zeitlich versetzt in verschiedenen Monaten erfolgten, wurde dies die ganze Zeit auch nicht bemerkt. (Ich weiß, selber Schuld, ist aber halt passiert :( ) Bei der GEZ erhielt ich die telef. Auskunft, ich solle dies schriftlich darlegen und eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes beibringen und dann werden mir die letzten 3 Jahre erstattet.(Verjährungsfristen !) Dies habe ich auch sogleich per Fax erledigt. 2 Tage später konnte mir auf telef. Nachfrage der Fax-Eingang noch nicht bestätigt werden, die Bearbeitungszeit beträgt angeblich 2 - 4 Wochen.
Hat vielleicht jemand einschlägige Erfahrungen gemacht? Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Rückerstattung der doppelt bezahlten Gebühren? Soll ich mich eventl. gleich an einen Rechtsanwalt wenden? Schon mal vielen Dank für hoffentlich viele Antworten.
