muss ich Zahlen??

Von: , 03.11.2011 12:23 Uhr


Hallo ich hab mal eine frage . ich habe von der gez ein brief bekomme das ich zahlen soll von 07.2010 bis 05.2010 weil ab da bin ich mit mein freund zusammengezogen und er hat das angemeldet.. aber in den oben genannten zeitraum habe ich bei mein eltern gewohnt und hatte nichts an ein kommen da ich da gerade ien kind bekommen hatte und und kein harz 4 weil ich ja wieder zuhause wohnte habe da von mein eltern gelebt . aufjedenfall hab ich mehrmals angerufen da und hin geschrieben das ich bei meinen eltern wohne und die haben gesagt dann musss ich nicht zahlen ,hatte bis jetzt auch ruhe und zack heute hab ich ein schrieben vom gerichtsvollzieher gehabt das ich 400 euro inerhalb von 5 tgen zahlen muss sonst kommt er her. wie sieht er auch kann ich da was machen gegen angehen mit nen anwalt da meine eltern in den zeitraum ja gez gezahlt haben ?? wäre super wenn ihr mir schnell helfen könnte

lg melly

6 Antworten zu dieser Frage

          • Antwort von Barbara Natzschka nach 2 Stunden 2 hilfreich
            Re: muss ich Zahlen??

            Lege beim Gerichtsvollzieher erst mal ganz schnell Widerspruch ein, gegen die Forderung.
            Allerdings mußt du ja vorher schon mal Post bekommen haben und nicht nur einmal.
            div. Mahnungen und Aufforderungen.
            Wenn du die nicht beachtet hast hast du wirklich ein Problem.
            Melde dich auf alle Fälle beim Gerichtsvollzieher und suche dir einen Anwalt.
            Doch bevor du beim Anwalt etwas unterschreibst, stelle bei ihm (dem Anwalt)einen PKH Antrag (Prozeßkostenhilfeantrag) damit du nicht in nächste Dilemma reinrutschst.
            Viel Erfolg - Gruss Barbara Natzschka

            • Antwort von nach 9 Stunden 1 hilfreich
              Re^2: muss ich Zahlen??

              ja habe schreiben bekommen das streite ich ja auch nicht ab aber ich habe diese nicht ignoerier ich habe da angerufen und dennen das immer wieder gesgat und die meinten dann ich muss er nur noch schrieftlich machen und dann ist es ok

              • Antwort von Barbara Natzschka nach 22 Stunden 0 hilfreich
                Re^3: muss ich Zahlen??

                Hallo - das ist mit Abstand das schlimmste was du machen konntest. Anrufe sind völlig sinnlos. Hast du den schriftlich reagiert? ich denke nein.
                Man muß gegen die Forderung schriftlich Einspruch einlegen.
                Wenn dies nicht geschieht, wird die Forderung rechtskräftig, d.h. der Gerichtsvollzieher prüft nicht mehr ob die Forderung rechtens ist, er treibt nur noch die Zahlung ein, was seine Aufgabe ist.
                In dem Fall kannst du Zahlen und kommst aus der Nummer nicht mehr raus.
                Gruß Barbra Natzschka

                • Antwort von nach 14 Tagen 0 hilfreich
                  Re^4: muss ich Zahlen??

                  doch ich hab da hin geschrieben

                  • Antwort von Barbara Natzschka nach 14 Tagen 0 hilfreich
                    Re^5: muss ich Zahlen??

                    mit Nachweis:
                    also eine Kopie zu Hause
                    und
                    den Nachweis über die Zustellung
                    also mit Unterschrift der Behörde?

          • Antwort von nach 4 Tagen 1 hilfreich
            Re: muss ich Zahlen??

            nanu? wie komm ich zu der ehre, als experte auserwählt zu werden? bin ja nit mal aus deutschland ;)

            wünsch dir aber viel erfolg ...

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