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Re: Nachmieter springt ab, Mietvertrag läuft weiter?
Hallo,
so wie die Anfrage klingt wurde bis dato nichts schriftliches vereinbart, insbesondere kam es nicht zum Abschluß eines neuen Mietvertrages o.ä. mit dem Nachmieter.
Für diesen Fall würde ich davon ausgehen, dass das Mietverhältnis mit Ihnen fortbesteht. Zwar kann ein Mietvertrag auch mündlich geschlossen werden, aber mir scheint der endgültige Bindungswille hat vorliegend gefehlt bzw. müßte von Ihnen bewiesen werden.
Das Gleiche gilt für eine einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses mit Ihnen.
Etwas anderes könnte dann gelten, wenn die Bitte des VM die Wohnung zum 30.09 zu räumen schriftlich erfolgt ist. Dann kann dieser Nachricht/Bitte entnommen werden, dass bereits vorher die Beendigung des Mietverhältnisses einvernehmlich beschlossen wurde.
Wenn diese Bitte nur mündlich ohne Zeugen erfolgte, halte ich es für sehr schwierig, diese einvernehmliche Beendigung des MV beweisen zu können.
Das Mietverhältnis dürfte daher bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortbestehen, vorausgesetzt es gab überhaupt schon eine Kündigung Ihrerseits.
Gruß
Sebastian