Re: GEZ zahlungen einfordern
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Guten Tag haveabird,
na ja, das ist jedenfalls mal richtig daneben gelaufen.
Im Grunde genommen könntest du die €305 knicken, denn wenn du das bestehende Beitragsverhältnis nicht kündigst nachdem du mit deinem Partner zusammengezogen bist, hast du das ja nun verbockt.
Natürlich ist es schweinisch von der abGEZockt, dass die Null Kulanz besitzen und den für eine de facto nicht (mehr) in Anspruch genommene Leistung gezahlten Betrag in der eigenen Tasche behalten.
Andererseits finde ich jedenfalls, man sollte ale Möglichkeiten ausschöpfen, um evl. doch noch - evl. auch nur einen Teilbetrag - der ab GEZockt wieder rauszureissen.
Je nach deinen/euren Einkommenverhältnissen (unter der Pfändungsgrenze von €999,--) könntest du dir beim Amtsgericht einen Beeratungshilfeschein holen, der gebührenfrei ist und dann bei einem Reichtsanwalt deiner Wahl eine qualifizierte Rechtsberatung kriegen (der Anwalt kann dir - theoretisch - max. €10 dafür abnehmen).
Für den Schein vom Amtsgericht solltest du allerding als Begründung (Beschreibung des zu beratenden Rechtsverhältnisses) nur angeben, dass die abGEZockt dir 19 Monate lang 2 x die Rundfunkgebühren abgezockt hat und sich nun weigert, die zuviel kassierten €305 wieder herauszurücken. Dass du dusselig warst solltest vielleicht mal besser dann nicht dazusagen :-)
Wenn der Anwalt dann auch der Meinung ist, dass sich bei der abGEZockt nichts rausreissen lässt, dann hast du allerdings noch die weitere Möglichkeit:
Kündige frechweg beide Vertrags(Teilnehmer)verhältnisse (jeder das seine selbständig natürlich) und guckt einfach die zuviel gezahlten Gebühren auf diese Weise ab. Wenn ihr das bisher noch nicht getan habt (gibts das eigentlich noch?!), dann solltet ihr euch umgehend auch schlau machen, was die Klinkenputzer von der abGEZockt dürfen und was nicht (im Grunde genommen nichts, denn die haben nicht mehr Rechte, als jeder andere Privatmensch auch!, auch wenn die das gerne anders darstellen und frech behaupten.
Für weitere Infos stehe ich gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, das hilft euch erstmal weiter.
Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah