Nachträgliche GEZ-Befreiung?

Von: , 10.08.2011 16:00 Uhr


Hallo,
leider habe ich bei meinem Einzug in meine neue Wohnung direkt mein TV-Gerät bei der GEZ angemeldet und es wieder vergessen. Weil ich die erste Rechnung ignorierte, addierte sich der Betrag schnell zu einer für mich als Arbeitsloser unbezahlbaren Summe zusammen, bis ich jetzt, aufgrund der Warnung vor Zwangsvollstreckung von der GEZ, die Reißleine zog und ihnen alle rückwärtigen Bescheinigungen der Agentur für Arbeit zusand. Doch in der Antwort hieß es jetzt, daß es keine nachträgliche Befreiung gibt.
Nun frage ich mich, ob es da nicht doch einen juristischen Trick gibt, sich zu befreien.
Außerdem interessiert mich, ob die GEZ im Falle der Befreiung von der Agentur für Arbeit bezahlt wird, oder man wörtlich davon befreit ist.
In ersterem Fall kann ich das nachträgliche Eintreiben zwar nicht gutheißen aber gut verstehen, da durch mein Nichtzahlen, ob arbeitslos oder nicht "Schaden" entstanden ist. Im zweiten Fall müsste es doch möglich sein sich nachträglich von den GEZ-Ansprüchen zu befreien, da eben kein finanzieller Schaden entstanden ist. Ein Bestehen auf die Zahlung ist dann meiner Meinung nach eine reine Schikane- bzw. Abzockmaßnahme.

Es würde mir unheimlich weiterhelfen wenn einer von euch eine Lösung dazu hat, denn die Androhung der Zwangsvollstreckung beunruhigt mich doch sehr.

Vielen Dank fürs Lesen und für hilfreiche Antworten im Vorraus.

MfG, Jakob.

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von Barbara Natzschka nach 25 Minuten 0 hilfreich
    Re: Nachträgliche GEZ-Befreiung?

    Hallo - grundsätzlich gibt es keine Befreiung im Nachhinein .
    also das nächste Mal besser schalten.

    Gruss Barbara Natzschka

  2. Antwort von Pierre Mensah nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nachträgliche GEZ-Befreiung?

    Hallo, leider habe ich bei meinem Einzug in meine neue Wohnung direkt
    mein TV-Gerät bei der GEZ angemeldet und es wieder vergessen.
    Weil ich die erste Rechnung ignorierte, addierte sich der
    Betrag schnell zu einer für mich als Arbeitsloser
    unbezahlbaren Summe zusammen, bis ich jetzt, aufgrund der
    Warnung vor Zwangsvollstreckung von der GEZ, die Reißleine zog
    und ihnen alle rückwärtigen Bescheinigungen der Agentur für
    Arbeit zusand. Doch in der Antwort hieß es jetzt, daß es keine
    nachträgliche Befreiung gibt.
    Vielen Dank fürs Lesen und für hilfreiche Antworten im Vorraus.

    MfG, Jakob.
    ---
    Guten Abend Jakob,

    mana sagt zwar sprichwörtlich immer: wer nix macht kann auch nix falsch machen, aber das gilt nicht, wenn es um die abGEZockt geht.
    Leider muss ich dich von Grund auf enttäuschen - es gibt wirklich keine Möglichkeit, dich rückwirkend von der abGEZockt-Gebühr befreien zu lassen. Das geht nur für die Zukunft.
    Und: soweit mir bekannt ist, ist eine Befreiung im wahrsten Sinne des Wortes eine Befreiung (es wereden keine Gebühren eingezogen) und auch die ARGE zahlt keine Kosten an die abGEZockt.

    Dein einziges Argument bei der Vollstreckungsstelle Deiner Stadt (die ist nämlich zuständig für die Eintreibung) ist die Tatsache, dass du unterhalb der Pfändungsgrenze liegst und daher überhaupt nicht gepfändet werden darfst!
    Da bleibt zwar die Gebühren"schuld" grundsätzlich als solche bestehen, aber da du unpfändbar bist, brauchst du im konkreten Falle trotzdem nichts von deinem mageren Hartz-4 abzudrücken. Das wird dich vielleicht ein kleines bischen trösten :-)
    Besorge dir die neue Befreiung aber umgehend, damit das geregelt wird.
    Einfach nur ein Radio oder ein TV anmelden, das müsste ausreichen.

    Mit freundlichem Gruss
    Pierre Mensah

    • Antwort von nach 24 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Nachträgliche GEZ-Befreiung?

      Hallo Pierre, danke fürs Antworten, Bitte entschuldige, daß ich mich bisher noch nicht bedankt habe.
      Tja, es sieht wohl wirklich so aus, wie du es schon erwähnt hast. An sich denke ich zwar, daß es für jedes Gesetz ein Gegenmittel gibt; gerade für die Gesetze bzgl GEZ, aber scheinbar hatte bisher keiner den längeren Atem.
      Aber wie ich hörte klagt sich da schon wieder mal einer durch die Instanzen. Ich drück ihm mal fest die Daumen!

      Viele Grüße, Jakob

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