Nachträgliche GEZ-Befreiung?
Von: , 10.08.2011 16:00 Uhr
Hallo,
leider habe ich bei meinem Einzug in meine neue Wohnung direkt mein TV-Gerät bei der GEZ angemeldet und es wieder vergessen. Weil ich die erste Rechnung ignorierte, addierte sich der Betrag schnell zu einer für mich als Arbeitsloser unbezahlbaren Summe zusammen, bis ich jetzt, aufgrund der Warnung vor Zwangsvollstreckung von der GEZ, die Reißleine zog und ihnen alle rückwärtigen Bescheinigungen der Agentur für Arbeit zusand. Doch in der Antwort hieß es jetzt, daß es keine nachträgliche Befreiung gibt.
Nun frage ich mich, ob es da nicht doch einen juristischen Trick gibt, sich zu befreien.
Außerdem interessiert mich, ob die GEZ im Falle der Befreiung von der Agentur für Arbeit bezahlt wird, oder man wörtlich davon befreit ist.
In ersterem Fall kann ich das nachträgliche Eintreiben zwar nicht gutheißen aber gut verstehen, da durch mein Nichtzahlen, ob arbeitslos oder nicht "Schaden" entstanden ist. Im zweiten Fall müsste es doch möglich sein sich nachträglich von den GEZ-Ansprüchen zu befreien, da eben kein finanzieller Schaden entstanden ist. Ein Bestehen auf die Zahlung ist dann meiner Meinung nach eine reine Schikane- bzw. Abzockmaßnahme.
Es würde mir unheimlich weiterhelfen wenn einer von euch eine Lösung dazu hat, denn die Androhung der Zwangsvollstreckung beunruhigt mich doch sehr.
Vielen Dank fürs Lesen und für hilfreiche Antworten im Vorraus.
MfG, Jakob.
