Mietrecht Tiefgaragenstellplatz
Von: , 04.08.2011 21:26 Uhr
Schönen Guten Tag,
folgende Frage. Mieter Herr XYZ hat vor 4 Monaten einen Tiefgaragenstellplatz für 60€ angemietet. Hat aber hierfür keinen Schlüssel erhalten und wenn dieser rein wolle, müsste Herr XYZ einen Tag vorher bescheid sagen und einen Termin ausmachen. Ist das überhaupt Rechtsgültig? Ein Vertrag mit dem Vermieter Herr Z wurde gemacht aber nur ganz lapidar auf einem Stück Papier. Des weiteren konnte er den Stellplatz bisher nicht nutzen. Außerdem weiß er nicht ob sich jemand in dieser Zeit auf die Kosten von Herr XYZ dort hinstellt da er dies schlecht ohne Zugang bzw. Schlüssel kontrollieren kann. Mittlerweile nach äußerung über die Umstände kam ein Anwaltsschreiben von Herr Z. In diesem geht es darum das Herr XYZ doch bitte bis zum 9. August 240€ zahlen müsse plus Anwaltskosten. Wie gesagt Herr XYZ konnte den Stellplatz bislang nicht nutzen und ein Schlüssel war nicht vorhanden. Wie soll sich Herr XYZ sich jetzt am besten verhalten?
Danke schon einmal im Vorraus.
MFG memtis
