Lärmschutz - Ruheschutzzeiten

Von: , 29.07.2011 22:32 Uhr


Hallo!
Kann mir jemand sagen, bis wann Baulärm in einer Nachbarwohnung gestattet ist? Also z.B. Sägen, Schleifen, Hämmern bei Renovierungen.
Vielen Dank

12 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
    Re: Lärmschutz - Ruheschutzzeiten

    Hallo Britta
    22 Uhr, siehe Gesetz. Wenn es nur um Renovierungsarbeiten geht, musst Du da durch. Ist der Nachbar Hobbyhandwerker könnte es anders aussehen. Mehr Infos wären sinnvoll.

    MfG
    hubu

    • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Lärmschutz - Ruheschutzzeiten

      Hallo hubu!
      Vielen Dank für die Antwort! Die Renovierungsarbeiten umfassen Fliesenschneiden, Schleifen, Hämmern in wirklich beachtlicher Lautstärke. Das Ganze läuft grundsätzlich am Abend und am Wochenende, da selbst gebastelt wird. Mein Erstklässler sollte am 19:30 Uhr schlafen - aber daran ist nicht zu denken. Mich verwundert Deine Antwort, denn ich hatte gedacht, dass massive Lärmbelästigung jenseits "normaler" Lebensäußerungen und Musik o.ä. ab 20:00 Uhr nicht erlaubt sei. Falsch?
      VG
      Britta

      • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Lärmschutz - Ruheschutzzeiten


        Schau mal hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/laerms...

        und schildere deinem Nachbarn mal dein Problem, das Gesetz schützt nur die Zeit von 22-6 Uhr,leider, wie ich finde. Mag dein Nachbar keine Kinder, redet mal mit ihm. Ich, weiß es ist nicht einfach, aber immer hilfreich.

        LG
        hubu

  2. Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: Lärmschutz - Ruheschutzzeiten

    Man erwartet von Ihnen eine Gewisse Tolleranz.Ab 20 Uhr
    ist es Ruhestörung. Wieviele Tage oder Wochen Die Grenze ist, das weiss ich auch nicht.
    mit freundlichen Grüßen ag

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Lärmschutz - Ruheschutzzeiten

    Wenn der Baulärm von einer gewerblichen Firma verursacht wird, gelten die Zeiten 7 - 20 Uhr (Montag bis Samstag). Bei privaten Verursachern gibt es andere unterschiedliche Vorgaben, meistens die Ruhezeiten der Gemeinde (einfach mal dort fragen).

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Lärmschutz - Ruheschutzzeiten

      Vielen Dank für die Beiträge!
      Ich habe im Bundesimmisionsschutzgesetzt nachgelesen und dazu in der LärmschutzVO:
      Geräte und Maschinen nach dem Anhang an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden,
      2.
      Geräte und Maschinen nach dem Anhang Nr. 02, 24, 34 und 35 an Werktagen auch in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden, es sei denn, dass für die Geräte und Maschinen das gemeinschaftliche Umweltzeichen nach den Artikeln 7 und 9 der Verordnung Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Revision des gemeinschaftlichen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens (ABl. EG Nr. L 237 S. 1) vergeben worden ist und sie mit dem Umweltzeichen nach Artikel 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG gekennzeichnet sind.

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re: Lärmschutz - Ruheschutzzeiten

      hallo,
      es sind in der Hausordnung (Bestandteil des Mietvertrages) taggenau die ruhestörenden Zeiten und die Ruhezeiten angegeben. Die Zeiten können örtlich abweichen.

      Tschüß

  4. Antwort von Barbara Natzschka nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Lärmschutz - Ruheschutzzeiten

    Hallo - eigentlich ganz einfach in jeder Gemeinde- bzw. Stadtsatzung ist das festgehalten.
    Auch in div. Wohnungsgesellschaften bestehen entsprechende "Hausordnungen" die das Zusammenleben der Menschen regelt.

    Viel Erfolg - Gruss Barbara Natzschka

  5. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 2 Tagen 1 hilfreich
    Re: Lärmschutz - Ruheschutzzeiten

    Hallo Britta,

    gar nicht. Die Ruhezeiten gibt es in Deutschland schon lange nicht mehr. Wenn man sich gestört fühlt, sollte man das Ordnungsamt oder die Polizei verständigen.

    Zusätzlich den Vermieter verständigen und eine Mietminderung androhen.

    Aber wie wäre es, wenn man erst einmal bei den Nachbarn klingelt und ihn bittet, in gewissen Zeiten einfach leisere Arbeiten zu erledigen?

    LG
    Lendzy

  6. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Lärmschutz - Ruheschutzzeiten

    Liebe Ratsuchende,
    Ruhezeiten sind grundsätzlich nachts, mittags, an Wochenenden und Feiertagen. Die genaueren Zeiten sind regional unterschiedlich geregelt; inzwischen gibt es z.B. immer weniger Orte mit einer verbindlichen "Mittagsruhe".
    Ein Blick in Eure Hausordnung oder in den Mietvertrag könnte da konkret weiterhelfen.
    Viel Glück!

  7. Antwort von nach 9 Tagen 0 hilfreich
    Re: Lärmschutz - Ruheschutzzeiten



    Hallo!
    grundsätzlich ist so etwas in der Hausordnung festgelegt, wenn es denn eine gibt. In Mehrfamlienhäusern eigentlich üblich. Bei uns ist es so, dass ab 22.00 Uhr die Nachtruhe beginnt, also ab da keine laute Musik oder wie in deinem Fall kein Baulärm mehr....
    Allerdings würde ich die Renovierung einer Wohnung als Ausnahme sehen. Da ist ja auch mal wieder mit Ruhe zu rechnen.
    Wenn es allerdings unerträglich wird, einfach am rüber-gehen und anfragen, ob es auch etwas leiser geht.

    MFG
    Sabine Kruse

    • Antwort von nach 17 Tagen 0 hilfreich
      Re: Lärmschutz - Ruheschutzzeiten

      sorry, bin kein Jurist und weiss die Antwort auf Ihre Frage daher nicht definitiv.

      Meines Wissens ist solcher Lärm zumutbar außerhalb der Ruhezeiten wie festgelegt in der Hausordnung.

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