Mietrecht - fristlose Kündigung möglich?
Von: , 15.05.2011 13:28 Uhr
Hallo.
Wir haben zum 01.08.2011 eine neue Wohnung gemietet.
Der Vermieter war so nett und hat uns einen Schlüssel schon früher überlassen damit wir renovieren können. Die vergangene Woche haben wir genutzt um in zwei Zimmern den Teppichboden und die Tapeten zu entfernen. In dem einen Raum kam dann die böse Überraschung. Nachdem die Tapeten runter waren sah man an der einen Aussenwand Schimmel. Der Vermieter kam kurz rüber - sagte wir sollen erstmal die Heizung andrehen damit das trocknet und dann würde er Schimmel-Ex besorgen und dann wäre das Thema gegessen. Wir also beim Fussboden weitergemacht. Den Filzbelag der unter dem Teppich verklebt war entfernt und die Fußleisten abgeschraubt. An der Wand zum Badezimmer stellten wir beim abschrauben der Fussleiste fest das diese an einer Stelle "angegammelt" ist und die Wand dahinter nass ist und auch schon schimmelt, ein weiterer nasser Fleck im Estrich wurde an einer weiteren Aussenwand entdeckt. An einer Innenwand sah man mit einem Mal wie ein immer größer werdender Wasserfleck sich an der Wand und am Estrich abzeichnete. Wir also zum zweiten Mal den Vermieter angerufen - als er kam war er natürlich erstmal am fluchen und wir teilten ihm unsere Vermutung mit das der zweite Wasserfleck eigentlich nur durch ein defektes Wasserrohr entstanden sein könnte - denn der Fleck trat erst auf nachdem die Heizung einen Moment lief.
Unser Vermieter hat daraufhin die Heizungsanlage ausgeschaltet und gesagt er würde Montag mal schauen was er machen kann - ob er das einfach überputzt und das schon reicht. Er teilte uns auch mit das er nicht über die finanziellen Mittel verfüge da ne Firma kommen zu lassen! Was können wir jetzt machen? Sicher müssen wir ihm eine Frist setzen bis wann er die Mängel beseitigt - wie viel Zeit müssen wir ihm da einräumen? Haben wir danach die Möglichkeit fristlos zu kündigen? Und haben wir ein Recht darauf das er die Mängel fachmänisch beseitigen läßt? Es kann ja nicht sein ernst sein einfach die nassen Stellen an der Wand zu überputzen. Wir machen uns jetzt natürlich riesige Gedanken - die neue Wohnung riecht total muffig und in der alten können wir nicht länger bleiben da bereits ein Mieter zum 01.08. gefunden ist.
Danke im Voraus für eure Antworen.
Viele Grüße
Jessica
