Hundehaltund nach Tod

Von: , 21.04.2011 22:27 Uhr


Hallo,
unser Hund ist vor 6 Wochen verstorben. In unserem Mietvertrag wurde hinzugefügt, dass nach dem Ableben des Hundes kein neuer mehr gehalten werden darf.

Ist es möglich trotzdem einen ähnlichen Hund zu halten ?

12 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Hundehaltund nach Tod

    Hallo,

    m. E. wird es schwierig, einen neuen Hund in der Wohung zu halten, da es ja schriftlich fixiert wurde, dass nach dem Tod des "alten" Hundes kein neuer mehr in die Wohnung darf.

    Sicher bin ich mir jedoch nicht - evtl. würde ich mir mal einen Rat beim Mieterverein oder bei einem Fachanwalt einholen...

    Sorry, dass ich nichts genaueres weiß.

    MfG schoerschi

  2. Antwort von nach 9 Stunden 1 hilfreich
    Re: Hundehaltund nach Tod

    Hallo,
    ich würde mir einfach wieder einen ähnlichen Hund holen,steht im Mietvertrag welcher Hund das sein soll der nach dem Ableben nicht ersetzt werden darf?Ich würde mir einen holen und abwarten,die Beweislage des Vermieters das der verstorbene Hund gemeint war ist schwer.
    LG

  3. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Hundehaltund nach Tod

    Hallo,unser Hund ist vor 6 Wochen verstorben. In unserem Mietvertrag wurde hinzugefügt, dass nach dem Ableben des Hundes kein neuer mehr gehalten werden darf.

    Ist es möglich trotzdem einen ähnlichen Hund zu halten ?

    http://www.mieterbund-hessen.de/media/downloads/Tier...

    Ein Verbot der Hundehaltung kann wirksam im Mietvertrag vereinbart werden. Mieter müssen sich an dieses Verbot halten. Wer trotzdem mit einem Hund einzieht oder sich während der Mietzeit einen Hund anschafft, muss auf Verlangen des Vermieters das Tier abgeben oder ausziehen.

    Mit freundlichen Grüßen, uhu43

  4. Antwort von Barbara Natzschka nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Hundehaltund nach Tod

    Hallo - ich kann mir vorstellen wie sehr euch euer Hund fehlt und das ihr einen neuen haben wollt, aber hier seid ihr ganz und gar auf den Vermieter angewiesen. Ein nettes fragendes Gespräch - vielleicht bei einem Glas Wein - könnte die Frage beantworten. Wenn ihr das nicht tut - seid ihr an den Vertrag gebunden und es ist nicht möglich einen neuen Hund zu halten. Es sei denn ihre laßt euch auf die eventuell kommenden Folgen ein - die je nach Vermieter - bis zur Kündigung der Wohnung gehen kann.
    Ich denke, ihr solltet das Gespräch führen.
    Wie lang hattet ihr denn euren Hund? Wenn es sehr lang war - könnte man ja auf Gewohnheit hinweisen - aber damit wäre ich vorsichtig.
    viel Glück - Gruss Barbara Natzschka

  5. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: Hundehaltund nach Tod

    hallo,
    ich denke, wenn es so im Mietvertrag steht habt ihr das auch unterschrieben und ist bindend. Die Frage ist, wieso erlaubt der Vermieter erst den einen Hund und dann nicht mehr, fühlt er sich belästigt oder andere Mieter ? Sein Recht ist es, Hundehaltung zu verbieten, auch wenn vorher oder bei anderen Mietern erlaubt. Ich würde ihn aber trotzdem fragen ob es nicht doch möglich ist, vielleicht hat er Verständnis.
    Viel Glück, Koni

  6. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Hundehaltund nach Tod

    Da sehe ich keine Chance. Die Hundehaltung wird nur mit Erlaubnis der Vermieters möglich sein.

    Mit Ostergrüßen

    connection

  7. Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: Hundehaltund nach Tod

    Hallo,

    Hundehaltung ist zustimmungspflichtig. Wenn es im Mietvertrag so vereinbart wurde, ist das rechtlich bindend. Es bleibt nur, dass du mit dem Vermieter sprichst, ihm gute Gründe für die Hundehaltung nennst und um sein Verständnis/Zustimmung bittest.

    MfG, walser

  8. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Hundehaltund nach Tod

    Hallo,

    der Vermieter darf in Punkto Hunde und Katzen Vorgaben machen. Wenn also im Vertrag steht, dass nach dem Tode des Tieres kein neuer Hund gehalten werden darf, hat man sehr schlechte Karten. Vertragsklauseln sind bindend. Ein Gerichtsurteil welches das aufheben könnte ist mir nicht bekannt,

    Gruß

  9. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Hundehaltund nach Tod

    Hallo!
    Wenn es der Vermieter im Vorwege schon so festgelegt hat, würde ich es nicht darauf ankommen lassen. Mindestens eine Anfrage diesbzgl. wäre angebracht.
    Alles Gute!

  10. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: Hundehaltund nach Tod


    Hallo Blank!
    Einfach den Vermieter fragen. Vereinbart ist, daß eigentlich kein neuer kommen soll. Aber wenn der Vermieter es erlaubt,.... Gruß Thomas

  11. Antwort von nach 7 Tagen 0 hilfreich
    Re: Hundehaltund nach Tod

    Die Antwort wäre eine Rechtsberatung, die mir als Nichtjurist gesetzlich verboten ist.

    vnA

  12. Antwort von nach 11 Tagen 1 hilfreich
    Re: Hundehaltund nach Tod

    Hallo Bl@nk,

    Sorry, dass ich mich erst jetzt melde, hatte leider früher keinen Internetzugang.
    Was Dein Problem angeht, so sehe ich für die erneute Hundehaltung ein Problem. Wenn beiderseits vereinbart wurde, dass keine weitere Hundehaltung erlaubt ist, dann gibt es wohl nur die Möglichkeit einer Erneuten Vertragsänderung in der die Hundehaltung erlaubt wird.

    Viel Glück bei den Verhandlungen, Hubert Steiger.

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