GEZ Einzugsermächtigung u.Umzug

Von: , 07.04.2011 22:40 Uhr

Hallo ihr lieben,

folgende Situation: ich bin vor Jahren an der Haustür einem "GEZ-Beauftragten" aufgesessen und zahle nun seit Jahr und Tag via Einzugsermächtigung Gebühren.

Seitdem bin ich 2 mal Umgezogen, ohne meinen Umzug jeweils direkt der GEZ anzuzeigen. Erst nach meinem letztem Umzug erhalte ich wieder Post von der GEZ ( voriger Wohnungswechsel blieb unbehelligt, wohl weil nicht beim Amt angezeigt ), mit der Aufforderung als neuer Mieter mich entweder
a) neu Anzumelden ( insofern ich noch kein "Mitglied" sei )
oder
b) meine Adressdaten bei der GEZ zu aktualisieren ( insofern ich schon Mitglied sei )
Anhand der Formulierungen in den Anschreiben der GEZ geht nicht hervor, dass die Wissen dass ich bereits "Kunde" bei ihnen bin, das Anschreiben ist völlig neutral gehalten.

Nun Frage ich mich,
1) ob die GEZ überhaupt noch in der Lage ist, meine "Mitgliedschaft", die ich vor Jahren mit ihnen geschlossen habe mit meinem Aktuellen Wohnort in Verbindung zu bringen?
2) Falls nicht, ob ich einfach die Einzugsermächtigung bei der Bank aufhebe( nat. ohne der GEZ meine neue Adresse bekannt zu geben, könnte bei widersprüchen zu dennoch erfolgten Abbuchungen u.U. schwierig werden ), oder um auf Nummer sicher zu gehen, mein aktuelles Konto einfach auflöse und mir ein neues Konto besorge, um auch diese letzte Verbindung zur GEZ vollkommen aufzulösen.
3) Ich am Ende doch am besten fahre wenn ich denen meine neue Adresse bestätige und halt einfach nur das Fernsehgerät abmelde, aber weiter Radio bezahle um sie etwas zu "beschwichtigen"

Ich kann mir nicht vorstellen dass im Falle von 2) meine Bank der GEZ Auskunft über meinen Verbleib gibt, insofern, wie seht ihr GEZ-Experten denn die Angelegenheit?

Vielleicht findet sich ja jemand der einen Rat weiss, oder Zumindest eine Meinung hat. In jedem Fall sage ich schon mal vielen Dank :-)

Lg, eure Verena

3 Antworten zu dieser Frage

      • Antwort von Barbara Natzschka nach 11 Stunden 1 hilfreich
        Re: GEZ Einzugsermächtigung u.Umzug

        Du glaubst gar nicht wie deine Daten weitergereicht werden(Die Bank ist verpflichtet bei dringend Tatverdacht Daten bekannt zu geben) - also jede Ummeldung wird von Einwohnermeldeamt direkt an die GEZ weitergemeldet.

        Dort werden die Daten abgeglichen - Vorname Name usw.
        Daraufhin werden auf gut Glück entsprechende Hinweisschreiben wie du sie erhalten hast rausgeschickt. (so nach dem Motto es könnte ja den richtigen treffen)
        Ummelden kann dazu führen, dass du noch ne Rechnung für die nicht gezahlte Zeit bekommst.
        Ummelden und den Fernseher abmelden - ganz schlechte Idee - in dem Fall mußt du nachweisen (Fachwerkstatt) das du das Geräte entsprechend entsorgt hast.
        In deinem Fall ist es am gesündesten die Gebühren zu zahlen - sonst kommst du möglicherweise in Teufels Küche und die ist bekanntlich sehr teuer.
        Gruss und viel Glück - Barbara Natzschka

      • Antwort von Pierre Mensah nach 18 Stunden 0 hilfreich
        Re: GEZ Einzugsermächtigung u.Umzug

        Hallo ihr lieben,
        folgende Situation: ich bin vor Jahren an der Haustür einem "GEZ-Beauftragten" aufgesessen und zahle nun seit Jahr und Tag via Einzugsermächtigung Gebühren.
        Seitdem bin ich 2 mal Umgezogen, ohne meinen Umzug jeweils direkt der GEZ anzuzeigen. Erst nach meinem letztem Umzug erhalte ich wieder Post von der GEZ ( voriger Wohnungswechsel
        blieb unbehelligt, wohl weil nicht beim Amt angezeigt ), mit der Aufforderung als neuer Mieter mich entweder
        a) neu Anzumelden ( insofern ich noch kein "Mitglied" sei )oder b) meine Adressdaten bei der GEZ zu aktualisieren ( insofern
        ich schon Mitglied sei )
        Anhand der Formulierungen in den Anschreiben der GEZ geht nicht hervor, dass die Wissen dass ich bereits "Kunde" bei ihnen bin, das Anschreiben ist völlig neutral gehalten.

        Nun Frage ich mich,
        1) ob die GEZ überhaupt noch in der Lage ist, meine "Mitgliedschaft", die ich vor Jahren mit ihnen geschlossen habe mit meinem Aktuellen Wohnort in Verbindung zu bringen? 2) Falls nicht, ob ich einfach die Einzugsermächtigung bei der Bank aufhebe( nat. ohne der GEZ meine neue Adresse bekannt zu geben, könnte bei widersprüchen zu dennoch erfolgten Abbuchungen u.U. schwierig werden ), oder um auf Nummer sicher zu gehen, mein aktuelles Konto einfach auflöse und mir ein
        neues Konto besorge, um auch diese letzte Verbindung zur GEZ vollkommen aufzulösen.
        3) Ich am Ende doch am besten fahre wenn ich denen meine neue Adresse bestätige und halt einfach nur das Fernsehgerät abmelde, aber weiter Radio bezahle um sie etwas zu "beschwichtigen"
        Ich kann mir nicht vorstellen dass im Falle von 2) meine Bank der GEZ Auskunft über meinen Verbleib gibt, insofern, wie seht ihr GEZ-Experten denn die Angelegenheit? Lg, eure Verena
        ---
        Guten Tag Verena,
        erstmal Sorry, dass ich erst jetzt reagiere, aber ich war den ganzen Tag unterwegs und habe deine Anfrage erst gerde zur Kenntnis gekriegt. Sonst geht's sehr viel schneller.

        Nun zu deinen Fragen.
        Also, erstmal, das hat man davon, wenn man sich von so einem windigen abGEZockt-Klinkenputzer anbaggern lässt :-)

        Dass du von der abGEZockt nach 2 Umzügen wieder Post bekommen hast, liegt daran, dass die Meldeämter sich als "Zuhälter" für die abGEZockt hergeben und denen jede neue (An-/AbMeldung beim EMA (Einwohnermeldeamt)brhwarm weiterreichen (gem. Rundfunkvertrag).

        Da die abGEZockt sich auch über die Jahre deinen beiden Umzüge regelmässig weiter an deinem Konto mittels Abbuchung bedient hat, bringt mich zu der Überzeugung, dass die sehr wohl noch in der Lage sind, dich mit deiner damaligen Anmeldung "in Verbindung" bringen können und bringen. Die Jungs von der abGEZockt sind war total geldgeil, aber nicht doof!
        Natürlich kannst du die andauernde Abbuchungserlaubnis der abGEZockt bei deinere Bank kurzerhand beenden (dann wäre es gut, die Bank darauf hinzuweisen, dass du der abGEZockt bereits zweimal mitgeteilt hättest, dass die Einzugsermächtigung wegen Widerrufs nicht mehr wirksam ist, die sich aber nicht daran halten. Die Bank soll daher künftig keine Einzüge mehr ausführen (notfall du überlegen würdest, evl. auch die Bank zu wechseln :-)
        Und NEIN, die Bank wird nicht und darf nicht der abGEZockt irgend welche Auskünfte über dich erteilen, insbesondere nicht deine aktuelle oder voerherige Wohnungsadresse (Anschrift mit Persosnalien) an die abGEZockt weiter gibt.
        Riiiinnnng, riiiinnnng: Datenschutzgesetz und Bankgeheimnis! :-)

        Einfach zu "verschwinden", anders wo wieder aufzutauchen und zu hoffen, dass die abGEZockten davon nix erfahren, ist ein reiner Irrglauben (siehe vorstehend zum EMA).

        Ich würde jedenfalls erstmal die Einzugsermächtigung bei der Bank monieren und dann einfach auf das (reines Formular-)Schreiben der abGEZockt nicht reagieren.
        Wenn ich mir richtrig erinnere, hast du ja weder TV noch Radio. In dem Fall brauchst du der abGEZockt überhaupt keine Fragen beantworten, Formulare auszufüllen oder sonst was. (Merke: DIE SIND NUR AUF DEINE KOHLE AUS!, und da ist denen jedes Mittel recht.)

        Inzwischen hast du ja sicherlich auch deine Lektion gelernt: gibt dem Drücker von der abGEZockt niemals irgend welche Auskünfte, lasse die niemals in deine Wohnung (auch nicht mal kurz reingucken!) Hundehalter haben da immer einen vierbeinigen Vorteil :-)

        Informiere dich über die abGEZockten: Blockwart-TV-gerippt - www.gez-abschaffen.de

        Und was für deine Haus-/Wohnungstüre:
        http://randy-jonas.zoomshare.com/files/abGEZockt/GEZ...

        http://randy-jonas.zoomshare.com/files/abGEZockt/GEZ...

        Die sind echt hilfreich - und (fast) alle meine Besucher finden das Schild voll geil.

        So hoffe ich mal, deine Frage(n) soweit so ausreichend beantwortet zu haben.
        Solltest du weitere Fragen haben, einach wieder melden.

        In diesem Sinne,
        einen angenehmes Wochende.
        Mit freundlichem Gruss
        Pierre Mensah

    • Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
      Re: GEZ Einzugsermächtigung u.Umzug

      wenn Du bei der GEZ gejmeldest bist und umziehst, mußt Du Dich ummelden.

      Gruß, Sabine

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