hi, ich da ma eine Frage, ich muss bis ...
Von: - abgemeldetes Mitglied - , 05.04.2011 16:59 Uhr
... nächste Woche Montag meine Hausarbeit in Zivilrecht abgeben und bin jetzt ziemlich durcheinander. also hier ist die Hausarbeit:
V ist der Vermieter von X und X möchte aus dem Mietverhältniss austreten. V ist bereit X aus dem Mietvertrag zu entlassen, wenn er einen Nachmieter stellt, der den Vertrag zu den bisherigen Konditionen übernimmt. X erfährt durch seinen engen Freund D, dass M eine Wohnung sucht und ruft bei M an. X preist M die Wohnung am Telefon als sehr günstig an, sie sei ja ein Schnäppchen und auf ausdrücklicher Frage des M, der sich gerne auf sein Studium konzentrieren möchte, bestätigt X auch, dass die Wohnung ruhig gelegen sei. Kurz darauf ruft M bei D an und bittet ihn, als Nachmieter für X in seinem Namen den Mietvertrag mit V abzuschließen. D hatte zuvor das Telefongespräch von M und X mitgehört und kennt die wahren Gegebenheiten. Aber D sagt nichts zu M und erklärt sich bereit den Mietvertrag für M abzuschließen. Da auch V einverstanden ist, schließen V und D als Vertreter des M einen schriftlichen Mietvertrag. Als M kurze Zeit darauf die Wohnung ansieht, bemerkt er, dass ihm gegenüber den massiven Verkehrslärm verschwiegen hat. Außerdem erfährt er, dass für vergleichbare Wohnungen im Schnitt eine deutlich geringere Miete gezahlt wird. M ruft sofort bei V an und erklärt diesem, dass er sich wegen der Täuschung nicht mehr an den Vertrag gebunden fühle. Gegenüber D erklärt er, dass er die Vollmacht nicht gelten lassen wolle, weil er von X in die Irre geführt worden sei. V meint, dass ihn dies alles nichts angehe, er habe schließlich -was zutrifft- nichts von den Gesprächen des M mit X gewusst.
Frage: Ist der mit M geschlossene Mietvertrag nach wie vor wirksam?
Ich habe geschrieben, dass der Vertrag zuerst wirksam ist und dann durch die Anfechtung der Stellvertretung ex tunc nichtig werden kann. Aber gestern sagte mir eine Freundin, dass der Vertrag gar nicht nichtig werden kann, da D Stellvertreter von M ist und D eine gewisse Wissenszurechnung § 166 hat und diese Wissenszurechnung würde dann auf M fallen. jetzt stell ich mir die Frage ob das richtig ist??
wäre nett und lieb wenn mir jemand helfen könnte. ich sag schon ma Danke.
