hi, ich da ma eine Frage, ich muss bis ...

Von: - abgemeldetes Mitglied - , 05.04.2011 16:59 Uhr

... nächste Woche Montag meine Hausarbeit in Zivilrecht abgeben und bin jetzt ziemlich durcheinander. also hier ist die Hausarbeit:
V ist der Vermieter von X und X möchte aus dem Mietverhältniss austreten. V ist bereit X aus dem Mietvertrag zu entlassen, wenn er einen Nachmieter stellt, der den Vertrag zu den bisherigen Konditionen übernimmt. X erfährt durch seinen engen Freund D, dass M eine Wohnung sucht und ruft bei M an. X preist M die Wohnung am Telefon als sehr günstig an, sie sei ja ein Schnäppchen und auf ausdrücklicher Frage des M, der sich gerne auf sein Studium konzentrieren möchte, bestätigt X auch, dass die Wohnung ruhig gelegen sei. Kurz darauf ruft M bei D an und bittet ihn, als Nachmieter für X in seinem Namen den Mietvertrag mit V abzuschließen. D hatte zuvor das Telefongespräch von M und X mitgehört und kennt die wahren Gegebenheiten. Aber D sagt nichts zu M und erklärt sich bereit den Mietvertrag für M abzuschließen. Da auch V einverstanden ist, schließen V und D als Vertreter des M einen schriftlichen Mietvertrag. Als M kurze Zeit darauf die Wohnung ansieht, bemerkt er, dass ihm gegenüber den massiven Verkehrslärm verschwiegen hat. Außerdem erfährt er, dass für vergleichbare Wohnungen im Schnitt eine deutlich geringere Miete gezahlt wird. M ruft sofort bei V an und erklärt diesem, dass er sich wegen der Täuschung nicht mehr an den Vertrag gebunden fühle. Gegenüber D erklärt er, dass er die Vollmacht nicht gelten lassen wolle, weil er von X in die Irre geführt worden sei. V meint, dass ihn dies alles nichts angehe, er habe schließlich -was zutrifft- nichts von den Gesprächen des M mit X gewusst.
Frage: Ist der mit M geschlossene Mietvertrag nach wie vor wirksam?
Ich habe geschrieben, dass der Vertrag zuerst wirksam ist und dann durch die Anfechtung der Stellvertretung ex tunc nichtig werden kann. Aber gestern sagte mir eine Freundin, dass der Vertrag gar nicht nichtig werden kann, da D Stellvertreter von M ist und D eine gewisse Wissenszurechnung § 166 hat und diese Wissenszurechnung würde dann auf M fallen. jetzt stell ich mir die Frage ob das richtig ist??
wäre nett und lieb wenn mir jemand helfen könnte. ich sag schon ma Danke.

16 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 35 Minuten 0 hilfreich
    Re: hi, ich da ma eine Frage, ich muss bis ...

    hi, ich hab da mal keine antwort

    nix tsu danken!

  2. Antwort von nach 54 Minuten 0 hilfreich
    Re: hi, ich da ma eine Frage, ich muss bis ...

    Kann leider nicht weiterhelfen

    pete88

  3. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: hi, ich da ma eine Frage, ich muss bis ...

    Hallo, guten Tag
    Ohne schriftliche Vollmacht kann X den M nicht Vertreten. Eine Unterzeichnung von X für M ist also nicht Rechtens.

    mit freundlichen Grüßen a.g.

    • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: hi, ich da ma eine Frage, ich muss bis ...

      erstmals tausend dank für die hilfe, aber gem. § 167 BGB bedarf die vollmacht keiner schriftlichen Form und kann auch durch eine Erklärung abgegeben werden.
      wie hier der M dem D gegeben hat. oder nicht?

  4. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: hi, ich da ma eine Frage, ich muss bis ...

    Hallo,

    ich bin der Meinung, dass der Vertrag nicht nichtig werden kann. Da der neue Mieter ja wusste was auf ihn zukommt, und er das Wissen hatte, wie die Gegebenheiten der Wohnung sind.

    Eine Anfechtung kommt nur in Betracht wenn dem Vermieter eine bewusste Täuschung vorgeworfen werden kann, welche dann eine Nichtigkeit des Vertrages zur Folge hätte.

    Viele Grüße

    • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: hi, ich da ma eine Frage, ich muss bis ...

      vielen dank erstmals.
      also das heißt, dass D als Stellvertreter für M gehandelt hat und D von den Gegebenheiten Kenntnis hatte, das deswegen der Vertrag nicht nichtig werden kann. Aber M wusste nichts davon. kann man durch die Stellvertretung, dann M das wissen der Täuschung zurechnen???

  5. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: hi, ich da ma eine Frage, ich muss bis ...

    tut mir leid, dass übersteigt leider mein wissen.

    viele grüße
    jana

  6. Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
    Re: hi, ich da ma eine Frage, ich muss bis ...

    Hallo nini001

    Leider habe ich von diesem Sachverhalt keine Ahnung und kann dir nicht weiterhelfen.


    mfg

  7. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: hi, ich da ma eine Frage, ich muss bis ...

    Hallo und guten Abend,

    leider muss ich passen. Da ich kein Jurist bin, sondern nur ein gelegentlich mietrechtlich geplagter Mediziner, bin ich mit dieser komplizierten Fragestellung überfordert.
    Trotzdem viel Erfolg.

    (Ganz unverbindlich, außerhalb des Protokolls und juristisch sicher nicht ganz korrekt:
    Wäre ich M, würde ich meinen beiden Freunden D und X in Begleitung von ein paar entschlossenen, unerschrockenen "Argumentationshelfern" mit sehr wenig Hemmungen einen Überraschungsbesuch abstatten und unmissverständlich darauf hinweisen, dass der komplotthaft zustande gekommene Mietvertrag für alle Beteiligten sehr unschöne Konsequenzen haben könnte.)

    Mit freundlichen Grüßen

    • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 5 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: hi, ich da ma eine Frage, ich muss bis ...

      trotzdem dankeschön :)

    • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 15 Stunden 0 hilfreich
      Re: hi, ich da ma eine Frage, ich muss bis ...

      hi nini001
      ich bin hier der falsche Ansprechpartner.
      Hier solltest Du Dich an einen Rechtsanwalt wenden.
      vermieterskwr

  8. Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
    Re: hi, ich da ma eine Frage, ich muss bis ...

    Sorry, bin Hausverwalter und kein Rechtsanwalt. Kann daher nur aus der täglichen Praxis berichten..
    "ruhige Lage" ist subjektiv. Wir haben ein Haus mit 11 Parteien ggü. dem Busbahnhof - die Wohnungen sind dank moderner Fenster etc. trotzdem ruhig.

    Meiner Meinung ist der Mietvertrag zunächst wirksam. M hat vor Abschluss des Mietvertrags die Gelegenheit gehabt, die Wohnung samt Lage zu besichtigen und die Mietpreise zu vergleichen. Wenn er auf beides verzichtet liegt das nicht im Verschulden von V (unter der Annahme dass kein Mietwucher vorliegt).

  9. Antwort von Barbara Natzschka nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: hi, ich da ma eine Frage, ich muss bis ...

    Hallo - das ist mir zu komplex - hier kann ich keine Antwort geben.
    Weiterhin viel Erfolg - Gruß Barbara Natzschka

  10. Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
    Re: hi, ich da ma eine Frage, ich muss bis ...

    hallo, da bin ich überfragt
    Gruß koni

  11. Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
    Re: hi, ich da ma eine Frage, ich muss bis ...

    Das ist mir alles etwas zu konfus. Wenn man eine Wohnung mieten will, sollte man sich diese selbst ansehen. Wenn man das von anderen mit Vollmacht erledigen läßt - falls dies überhaupt möglich ist - sollte man sich nicht wundern, wenn man hineingefallen ist. Also - selber schuld. Er wird die Wohnung wohl nehmen müssen. Er bzw. M kann ja sofort wieder kündigen und dann selbst einen Nachmieter suchen.
    Ich selbst würde nie mit einem D einen Mietvertrag abschließen - ob mit oder ohne Vollmacht - Ich wollte mir den M selbst ansehen bevor ich eine Unterschrift leisten würde.

    Herta Bassauer

  12. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: hi, ich da ma eine Frage, ich muss bis ...


    Hallo,

    sorry da bin ich leider etwas überfragt.

    Grussi
    Anja

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