wer traegt die kosten bei umbaumassnahmen?
Von: , 30.03.2011 02:45 Uhr
Guten Tag
mal angenommen person b ist hausmeister in einer schule und wohnt auch in dieser.
Nach einigen jahren muss der teil der schule umgebaut werden und die familie muss fuer eine unbestimmte zeit aus der wohnung die in der schule liegt ausziehen.
wer ist verantwortlich fuer die wohnungssuche?
wer zahlt die entstehenden umzugskosten?
wer zahlt WICHTIG die neuen Fahrkosten?
was passiert mit bestehenden garagevertraegen, die durch die entfernung fast nutzlos werden genauso wie mit sportvereinen?
Im damaligen Arbeitsvertrag war eine residenzpflicht in der Schule vorgeschrieben, darf man sich darauf beziehen und eine Woihnung in unmittelbarer naehe verlangen? ( der person in der grossstadt wird eine 10 km entfernte wohnung angeboten, dadurch entstehen immense fahrkostene(200 euro durch oeffentlich verkehrsmittel im monat) sowie ein anfahrtsweg von 40 min.)
darf der hausmeister wohnungen ablehnen?
darf er bei ablehnung der wohnung gekuendigt werden?
was passiert wenn ihm garantiert wird,dass er in paar monaten wieder die alte wohnung einziehen darf, dies aber nicht geschieht? (machen vertragsstrafen sinn)?
Auf welche kostenuebernahme hat der hausmeister anspruch drauf?
