wer traegt die kosten bei umbaumassnahmen?

Von: , 30.03.2011 02:45 Uhr


Guten Tag

mal angenommen person b ist hausmeister in einer schule und wohnt auch in dieser.
Nach einigen jahren muss der teil der schule umgebaut werden und die familie muss fuer eine unbestimmte zeit aus der wohnung die in der schule liegt ausziehen.

wer ist verantwortlich fuer die wohnungssuche?
wer zahlt die entstehenden umzugskosten?
wer zahlt WICHTIG die neuen Fahrkosten?
was passiert mit bestehenden garagevertraegen, die durch die entfernung fast nutzlos werden genauso wie mit sportvereinen?
Im damaligen Arbeitsvertrag war eine residenzpflicht in der Schule vorgeschrieben, darf man sich darauf beziehen und eine Woihnung in unmittelbarer naehe verlangen? ( der person in der grossstadt wird eine 10 km entfernte wohnung angeboten, dadurch entstehen immense fahrkostene(200 euro durch oeffentlich verkehrsmittel im monat) sowie ein anfahrtsweg von 40 min.)
darf der hausmeister wohnungen ablehnen?
darf er bei ablehnung der wohnung gekuendigt werden?
was passiert wenn ihm garantiert wird,dass er in paar monaten wieder die alte wohnung einziehen darf, dies aber nicht geschieht? (machen vertragsstrafen sinn)?

Auf welche kostenuebernahme hat der hausmeister anspruch drauf?

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: wer traegt die kosten bei umbaumassnahmen?

    hallo rustar,
    tut mir leid, die Frage ist so vielschichtig und kompliziert, da bin ich nicht kompetent. Ich würde empfehlen, einen auf solche Fragen spezialisierten Mietrechts-Anwalt zu fragen.
    vermieterskwr

  2. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: wer traegt die kosten bei umbaumassnahmen?

    Bei diesem komplexen Sachverhalt empfehle ich dringend einen FAchanwalt oder zumondest den Berater eines Mietervereins in Anspruch zu nehemn.

    Gruß

    pete88

  3. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: wer traegt die kosten bei umbaumassnahmen?

    Guten Tag
    zu diesem Thema kann ich leider keine Angaben machen.

    Mfg

  4. Antwort von Barbara Natzschka nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: wer traegt die kosten bei umbaumassnahmen?

    Hallo all diese Fragen werden beantwortet im Vertrag des Hausmeisters.

    Wenn dort zwingend steht das der Hausmeister in der Schule wohnen muss, dann kommst der Arbeitgeber für die vorübergehend anfallenden Kosten auf.

    Gruss Barbara Natzschka

  5. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: wer traegt die kosten bei umbaumassnahmen?

    Hallo und guten Tag,

    bitte haben Sie Verständnis dafür,dass ich Ihnen im folgenden Text lediglich meine Ansicht über Ihr Problem, also nur meine private Meinung zu Ihrer Frage mitteilen kann. Diese Mitteilung erfolgt ohne Gewähr und auch ohne Anspruch auf eine juristisch korrekte Einschätzung meinerseits. Sie stellt insbesondere in keiner Weise eine juristische Beratung dar.

    Das von Ihnen geschilderte Problem ist allein mietrechtlich sicher nicht lösbar. Nach meiner Einschätzung spielt hier der Arbeitsvertrag eine sehr große Rolle, den der Hausmeister mit der Schule abgeschlossen hat. Wahrscheinlich ist die unentgeltliche Überlassung, bzw. die Überlassung der Wohnung zu einem erniedrigten Mietzins ein Bestandteil dieses Anstellungsvertrages.
    Insofern vermischt sich hier wahrscheinlich Mietrecht und Arbeitsrecht.
    Da es sich um einen sehr komplizierten Sachverhalt mit juristischem Auslegungsspielraum handelt, ist es wichtig, in Erfahrung zu bringen, wie Gerichte in ähnlich gelagerten Fällen bereits entschieden haben.

    Möglicherweise existieren Präzedenzfälle, die zur juristischen Beurteilung der Sachlage herangezogen werden können. Auf jeden Fall sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht und Vertragsrecht zu Rate ziehen. Leider ist weder Vertragsrecht noch Arbeitsrecht mein Spezialgebiet und der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist zu komplex, um ihn ohne anwaltliche Hilfe anzugehen.

    Mit freundlichen Grüßen

  6. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: wer traegt die kosten bei umbaumassnahmen?

    Hallo,

    ich bitte um Entschuldigung, aber in diesem speziellen Fall, kann ich Ihnen leider keinen Rat geben.
    Versuchen Sie es doch Mal bei einer kostenlosen Rechts- bzw. Schiedsberatung. Diese werden in der Regel im Rathaus oder beim Gemeindeamt angeboten. Ausweichweise auch beim Gericht.

    Viel Glück!

    Gruß ichselbst42

  7. Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: wer traegt die kosten bei umbaumassnahmen?

    Hallo rustar!

    Also in Deinem beschriebenen Fall mit vielen Detailfragen sind so viele besondere Umstände zu berücksichtigen, die unbedingt situationsbedingt zu prüfen wären, dass hier jede Aussage ohne genauste Detailkenntnisse sinnfrei ist.
    Besonders wenn der Streitgegner das Schulamt oder sonst die Gemeinde ist, hört jeder gesunde Menschenverstand auf, die juristisch korrekte Situation erfassen zu können. Das schafft nur ein Rechtsanwalt (und vermutlich nur ein in solchen Angelegenheiten sehr versierter Jurist).

    Mein Tipp (falls Du Person "B" bist):
    Frage nur Juristen, die für ihre Aussagen Dir gegenüber haften. Alles andere wird Dir sicher nicht in vollem Umfang sachdienlich weiterhelfen können.

    Mit freundlichem Gruß,
    Peter Ralf Lipka
    ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin.

  8. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: wer traegt die kosten bei umbaumassnahmen?

    puh, da bin ich leider überfragt und kann nicht weiterhelfen.
    Gruß Koni

  9. Antwort von suver nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: wer traegt die kosten bei umbaumassnahmen?

    Hallo,
    der Hausmeister (HM) hat eine gültigen Mietvertrag; der Vermieter (auf dem Mietvertrag genau nachsehen, wer da drauf steht!)muss diesen Vertrag erfüllen, kann er das nicht (Baumaßnahmen) muss er sich um alles kümmern, dass der HM eine andere Wohnung für dauernd oder vorübergehend beziehen kann. Das bedeutet auch, dass der Vermieter alle Aufwendungen zu tragen oder zu ersetzen hat, alle!!!
    Man kann Vereinbarungen zu diesen Problemen abschließen, sollte sich aber hüten, den Vermieter allzusehr aus seiner gesetzlichen Pflicht zu entlassen.
    Wenn es Probleme gibt, rate ich, zum Mieterverein oder einem RA zu gehen, hier geht es um Aufwandsentschädigungen in beträchtlicher Höhe. Hier muss hart verhandelt werden; ich kenne das aus meiner früheren Tätigkeit. Viel Erfolg.
    Gruß suver

  10. Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
    Re: wer traegt die kosten bei umbaumassnahmen?

    dieser fall scheint mir etwas verzwickt.
    hier würde ich in jedem fall dazu raten anwaltlichen rat hinzu zu ziehen.

    schöne grüße
    jana

  11. Antwort von nach 31 Tagen 0 hilfreich
    Re: wer traegt die kosten bei umbaumassnahmen?

    hierzu müsste man den vertrag kennen.
    kann Dir leider nicht helfen.
    Grüße aus Hamburg

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