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von
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Re: Darf meine Freundin sich postialisch bei mir melde
hallo,
(postialisch ist gut, fast schon bestialisch....)
Deine Post geht die Vermieterin nichts an! Gerade ältere Vermieter unterliegen da oft Irrtümern, auch was die z.B. Schlüsselgewalt angeht. Da ich davon ausgehe, dass ein wie üblich eigener Briefkasten vorliegt, stellt sich tatsächlich die Frage, wie die Vermieterin Post da rausfischt. Ich gehe aber weiter davon aus, dass der Name der Freundin inzwischen auf dem Briefkasten steht, da sonst der Postbote nicht wüsste wo reinwerfen.
Briefkasten könnte also den Schluss zulassen, da wohnen 2 Personen, was u.U. mit dem Mietvertrag Probleme mit sich bringen könnte. Das wäre Mietersache, das der Vermieterin zu erklären, besser vorher als nachher.
Besuch z.B. , ich glaube bis zu 2 Monaten, muss geduldet werden.
Einfacher wäre aber wirklich die Übergangslösung c./o. (zu Händen o.ä. )oder aber postlagernd bzw. Postfach.
Wenn kein Einzug oder Partnerschaft vorhanden /geplant ist, kann Untervermietung gewöhnlich vom Vermieter auch nicht abgelehnt werden, muss ihm aber vorher angezeigt werden.
Das offene Gespräch suchen, dürfte aber auch für eine positive Zukunft des Mietverhältnisses an sich immer die bessere Wahl sein.
Andererseits: Warum sollte aber die Post eines Ehepaars nun nach Trennung an nur einen Partner "umgeleitet" werden. Da wohl noch keine Scheidung vorliegt, ist die eheliche Post nicht noch gemeinsam zu bewältigen? Wie und von wem wird die Post sortiert? Fairness sollte trotz allem vorgehen
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Keine Rechtsberatung, nur Ideen eines Laien).
gruss
microrman