Hauseingangsbeleuchtung Mietersache?

Von: , 02.03.2011 20:15 Uhr


Hallo Zusammen,



Jetzt erzähle ich noch kurz wie ich überhaupt erst darauf gestoßen bin, dass ein Problem besteht.

Also wir haben vorher in einem Uralten Haus ohne Isolierung und ohne Heizung gewohnt und hatten nen sehr alten Kühlschrank und eine Elektrische Heizung im "Dauerbetrieb" dort hatten wir einen Jahresverbrauch von rund 2000 +/- 200 Kwh.


JETZT ZUM EIGENTLICHEN PROBLEM!!

Jetzt in der neuen Wohnung mit super Isolierung ohne Elektroheizung mit neuem Kühlschrank(A+) haben wir einen Hochgerechneten Verbrauch von 5200 Kwh!
Wir waren im Januar 4 Tage in Paris und als wir wiederkamen waren 40 Kwh verbraucht obwohl nur der Kühlschrank(A+) eingesteckt war. (Wir stecken immer alle anderen Stecker aus...kein Ladegerät kein Mehrfachstecker nichts auf Standby..)
Wir haben den Vermieter schon vor 2 Monaten das erste mal darauf angesprochen und dann immer und immer wieder...dann hat er endlich vor 2 Wochen einen Elektriker kommen lassen der nichts gefunden hat und dann meinte der Zähler sei defekt und wir sollen den austauschen...dann bin ich zum Vermieter und hab ihn gefragt ob ich das wirklich machen soll...und er hat gesagt ja er kennt den Elektriker schon ewig und der weiss was er tut...also haben wir ihn auswechseln lassen. Jetzt haben wir seit 3 Tagen ein Übergangszähler drin und der Verbrauch liegt nach wie vor bei rund 14,5 kwh pro Tag! Also habe ich meinen Onkel der auch Elektriker ist angerufen und er ist heute vorbei gekommen und hat festgestellt, dass zwei Bewegungsmelder für die Hauseingangsbeleuchtung auf meinen Zähler laufen und das 4 Sicherungen in meiner Wohnung garnicht für meine Wohnung sind..Er meinte ich soll alle runter machen und mit dem Vermieter sprechen.
Ich war gerade beim Vermieter aber der stellt sich quer...sagt ich soll die Ausbeleuchtung einfach abklemmen wenn ich sie nicht will..(Dort ist es Stockfinster und da geht ne Treppe runter bei dem Eingang)Und die Stromzählerüberprüfung möchte er auch nicht zahlen...obwohl es sein Elektriker war und er mir die Anweisung erteilt hat den Zähler auswechseln zu lassen.


Wie sieht die Rechtliche Situation aus?
Meint Ihr dieser Enorme Verbrauch kann nur durch die beiden Bewegungsmelder und das Licht daran entstanden sein oder müssen die 4 Sicherungen die nichts mit meiner Wohnung zu tun haben etwas damit zu tun haben?

Wer bezahlt die "Überkosten" die ich die letzten Monate bezahlt habe?



WICHTIGE HINTERGRUNDINFORMATIONEN:


also die Situation sieht wie folgt aus:
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus in einer Souterrain Wohnung. Das Haus hat einen Hintereingang der immer offen ist und erst in den Keller und dann auch zu unserer Wohnung und zum Treppenhaus zu den anderen Wohnungen führt.
Der Keller wird von allen Mietern genutzt und dort steht auch noch die Waschmaschine von einem anderen Mieter.
Nebenan ist ein Pferdestall für die eine Toilette in unserem Gemeinschaftskeller eingerichtet wurde. Draussen vor diesem "Hintereingang", der halt auch zu der besagten Toilette führt, und drinnen vor der Ausgangstür ist jeweils ein Bewegungsmelder angebracht und dadurch das hier viele Nachbarn, Besucher, Stallbesucher, Haustiere und Mitmieter ständig draussen vorbeilaufen, geht das Licht der Bewegungsmelder ständig an.

24 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Hauseingangsbeleuchtung Mietersache?

    hallo jesper,

    da kenne ich mich rechtlich gesehen leider nicht aus. Eigentlich handelt es sich bei der Eingangsbeleuchtung um Allgemeinstrom, deshalb sollte sich der Zähler dafür seperat befinden und alle Hausbewohner anteilig die Kosten dafür tragen.
    Gruß Koni

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Hauseingangsbeleuchtung Mietersache?

      Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
      Ich sehe das genauso wie Sie, hab aber keine Gesetze gefunden die das belegen.

      MfG

      Jesper

  2. Antwort von Barbara Natzschka nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Hauseingangsbeleuchtung Mietersache?

    Hallo, das ist auf keinen Fall statthaft.
    Der Zähler für das Hauslicht sollte ein extra Zähler sein.
    Sicherlich bist du mit der Zahlung am Hauslicht anteilmäßig beteiligt, aber eben nur zu einem Teil.

    Lass dir also nicht noch die Kosten für den angeblich defekten Zählen aufdrücken, denn der war so meine ich nicht Kaputt. Die ganze Anlage ich falsch konzipiert. Also entweder der Hauswirt läßt das freiwillig umbauen oder ich würde mal bei der Verbraucherschutzzentrale vorbeigehen.
    Hast du eine Rechtsschutzversicherung - wenn ja dann geh doch mal zum Anwalt und lass die Sache von dort aus in Rollen bringen.
    Mir scheint der Bewegungsmelder auch ziemlich schlecht eingestellt zu sein, wenn der bei jedem wackelnden Blatt anspringt wird das teuer. Also viel Erfolg - Gruss Barbara Natzschka

  3. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Hauseingangsbeleuchtung Mietersache?

    Hallo,
    bei der Ausenbeleuchtung handelt es sich um so genannten Gemeinschaftstrom der im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf dich und die anderen Hausbewohnern nur anteilig (je nach Wohneinheiten ) umgelegt werden darf. Bei deinem Kühlschrank (und co.) handelt es sich um deinen Privatstrom und dieser kann dir im Rahmen der Nebenkostenabrechnung verbrauchsbedingt in Rechnung gestellt werden.

    • Antwort von nach 18 Stunden 2 hilfreich
      Re^2: Hauseingangsbeleuchtung Mietersache?

      Vielen Dank für Ihre Antwort und die Zeit die Sie sich genommen haben!

  4. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: Hauseingangsbeleuchtung Mietersache?

    Eine Beantwortung deiner Anfrage wäre ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

    vnA

  5. Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: Hauseingangsbeleuchtung Mietersache?

    Hallo Jesper2304!

    Wie Deine Erläuterungen zu Deiner Frage schon erkennen lassen, sind sehr viele Umstände und Faktoren zu betrachten, dass man um eine professionelle Beratung durch einen Rechtsanwalt ohnehin nicht herum kommen würde, obwohl dieser Hinweis auch bei recht klaren Sachverhalten verpflichtend ist. Hier gebe ich nur meine Meinung wieder:

    Soweit ich weiß, werden Zähler nur vom EVU (Energieversorgungsunternehmen) ausgetauscht und nicht etwa von einem beliebigen Elektriker. Sollte es sich also sowieso nur um einen Zwischenzähler handeln? Wieso wird nicht einfach eine eigene Stromversorgung beantragt, wozu es nach meiner Ansicht einen rechtlichen Anspruch gibt.

    In welcher Höhe die Stromkosten durch Beleuchtung allgemeiner Nutzungsflächen entstanden sind, hängt von der Leistung und der Dauer ab, mit der beleuchtet wurde.
    Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass der Vermieter bei der Abrechnung zum Nachweis verpflichtet ist. Nutzt er einen Stromzähler dazu, bei dem Leitungen nicht eindeutig der Mietsache (vermietete Wohnung) zugeordnet sind, liegt kein eindeutiger Nachweis vor. Ganz vorsichtig möchte ich behaupten, dass der Vermieter dann überhaupt keine Stromkosten umlegen kann. Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen und abwarten, was passiert!
    Sehr ungünstig ist natürlich, dass der Stromzähler durch den Mieter ausgetauscht wurde, denn dadurch könnte man vielleicht zu der Ansicht gelangen, dass der Stromzähler Eigentum des Mieters ist und alles was über ihn abgerechnet wird, mit dem Wissen und Einverständnis des Mieters erfolgt.

    Prinzipiell hat der Vermieter schon recht: einfach abschalten, was hinter dem Zähler nicht vom Mieter benötigt wird. Wozu ist der Zähler denn da, wenn er nicht das zählt, was nur der Mieter verbraucht? Gemeinschaftliche Nutzungen muss der Mieter auf alle Mieter umlegen. Dazu gehört auch eine Treppenhaus-, Außen- oder Hofbeleuchtung.

    Mit freundlichem Gruß,
    Peter Ralf Lipka
    ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin

    • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Hauseingangsbeleuchtung Mietersache?

      Sehr geehrter Herr Peter Ralf Lipka,

      zunächst einmal vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, meinen Beitrag zu kommentieren.

      Der Zähler wurde von einem Elektriker im Auftrag des EVU ausgetauscht.

      Jede Wohnpartei hat einen eigenen Zähler. Und für den Allgemeinstrom, gibt es auch einen extra Zähler.
      Allerdings lief der Strom der besagten Bewegungsmelder, sowie der daran angeschlossenen Lampen(am Hintereingang des Hauses), mit auf dem Zähler von Personenhaushalt X.
      Person Y hat nun auf geheiß des VM den Strom für diese Bewegungsmelder und das Licht am Hintereingang abgestellt.

  6. Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: Hauseingangsbeleuchtung Mietersache?

    Hallo !

    Hier läuft wohl einiges schief !

    Selbstverständlich muß das Allgemeinlicht von Deinem Zähler entfernt werden. Das gehört auf einen Allgemeinzähler,damit man diesen Strom(dazu gehört noch z.B. Heizungsstrom,Pumpen,Brenner usw.),nur so kann man diesen Verbrauch auf ALLE Mieter anteilig umlegen bei der Nebenkostenabrechnung.
    Und 4 Sicherungen haben nichts mit Deiner Wohnung zu tun ? Das muß alles abgetrennt werden und neu angeschlossen werden,auf die Verteilung Allgemeinstrom des Hauses.

    Hast Du denn einen Stromliefervertrag mit dem Energieversorger direkt ? Oder ist das ein privater Stromzähler des Vermieters ?

    Wenn bisher dieser Beleuchtungsstrom fälschlicherweise über Deinen Zähler lief,dann brauchst Du rechtlichen Rat. Gehe zum Mieterverein oder der Verbraucherberatung.
    Die Mehrkosten musst Du berechnen und einfordern lassen !
    Du hast angeblich nur 2000 kWh/Jahr verbraucht ?
    Und das mit einer Stromheizung in Dauerbetrieb und altem Kühlgerät ?
    Das halte ich für fast unmöglich,wenn man täglich in der Wohnung war.
    Genauso utopisch sind die mehr als 5000 kWh,die Du hochrechnest.

    Und ein Verbrauch von 14,5 kWh in 3 Tagen ohne eigenen Verbrauch,das wäre ein Dauerverbrauch von 200 W ununterbrochen 24 Std. am Tag und das 3 Tage lang.

    Das kann kein Licht sein,zumal Außenlicht über Bewegungsmelder doch wohl tagsüber nicht angeht.

    Hier ist viel zu klären.

    Mfg
    duck313

    • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Hauseingangsbeleuchtung Mietersache?

      Hallo duck313,

      vielen Dank zunächst für deine Antwort!

      Wir haben einen Vertrag mit einem Stromlieferanten.

      Die Elektroheiziung war nicht im Dauerbetrieb...ich hab das nur immer so gesagt, damit meine Freundin sie nicht ständig anmacht anstatt sich wärmer anzuziehen. ^^
      Entschuldiegen sie diese Ungenauigkeit!
      Der alte Kühlschrank hatte die Energieeffiziensklasse D oder E.
      Naja wir waren auch nie besonders viel zuhause.

      Also wir haben hier schon ca. 30 mal den Zählerstand fotografiert und daraus einen Mittelwert von 14,5 kwh pro Tag errechnet(mal sinds 12 mal sinds 16).

      Ergäbe aufs Jahr gerechnet 5292,5 Kwh..Wir zahlen seit unserem Einzug rund 110 Euro Strom monatlich.
      Für 2 Personen die nicht besonders viel zuhause sind und auch lange Duschaktionen oder gar Baden hab ich meiner Freundin bereits vor 4 Monaten gestrichen.
      Wasser an, Wasser aus, einseifen, abwaschen, raus. höchstens 2 minuten Wasserverbrauch. Komischerweise hat ist der Verbrauch seither zwar nichtmehr über 16 kwh am Tag gegangen aber schon noch über 13-14...

      Wieviel braucht denn ein normaler PC? 0,4 Kwh?
      Der läuft ca. 3-5 std. pro Tag.

      Dummerweise, geht das Aussenlich über den Bewegungsmelder auch Tagsüber an. Vielleicht weil der Vermieter auch innen im dunklen Keller einen angebracht hat?

      MfG

      Jesper2304

      • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
        Re^3: Hauseingangsbeleuchtung Mietersache?


        Hallo duck313,


        vielen Dank zunächst für deine Antwort!


        Wir haben einen Vertrag mit einem Stromlieferanten.


        Die Elektroheiziung war nicht im Dauerbetrieb...ich hab das
        nur immer so gesagt, damit meine Freundin sie nicht ständig
        anmacht anstatt sich wärmer anzuziehen. ^^

        Entschuldiegen sie diese Ungenauigkeit!

        Der alte Kühlschrank hatte die Energieeffiziensklasse D oder
        E.

        Naja wir waren auch nie besonders viel zuhause.


        Also wir haben hier schon ca. 30 mal den Zählerstand
        fotografiert und daraus einen Mittelwert von 14,5 kwh pro Tag
        errechnet(mal sinds 12 mal sinds 16).


        Ergäbe aufs Jahr gerechnet 5292,5 Kwh..Wir zahlen seit
        unserem Einzug rund 110 Euro Strom monatlich.

        Für 2 Personen die nicht besonders viel zuhause sind und auch
        lange Duschaktionen oder gar Baden hab ich meiner Freundin
        bereits vor 4 Monaten gestrichen.

        Wasser an, Wasser aus, einseifen, abwaschen, raus. höchstens
        2 minuten Wasserverbrauch. Komischerweise hat ist der
        Verbrauch seither zwar nichtmehr über 16 kwh am Tag gegangen
        aber schon noch über 13-14...


        Wieviel braucht denn ein normaler PC? 0,4 Kwh?

        Der läuft ca. 3-5 std. pro Tag.


        Dummerweise, geht das Aussenlich über den Bewegungsmelder
        auch Tagsüber an. Vielleicht weil der Vermieter auch innen im
        dunklen Keller einen angebracht hat?


        MfG


        Hallo Jesper2304 !

        Wenn Du also einen eigenen Stromzähler des zuständigen Energieversorgers hast,dessen Zähler-Nr. muß auch auf Deinem Liefervertrag/Rechnung drauf stehen, dann kann es kein Privatzähler sein,wie vermutet. Und das Auswechseln hat der Versorger gemacht nach Deine Beschwerde,er würde nicht richtig zählen. Ja,jetzt musst Du das bezahlen.
        Aber es ist ja auf die Anschlußfehler zurückzuführen.
        Fremdverbraucher des Hauses sind auf dem Zähler wo sie nichts zu suchen haben.
        Das würde ich dann vom Vermieter zurückfordern. Laß dich dazu beraten.

        Aber das heisst auch,alles,was nicht zu Deiner Wohnung gehört,muß dort von Deinem Sicherungskasten und damit vom Zähler entfernt werden.
        Drehe alle Sicherungen heraus,die nichts in Deiner Wohnung versorgen.
        Der Flur zu Deiner Wohnung muß vom Allgemeinlicht des Hauses versorgt werden. Dann bezahlst Du später anteilig Deinen Strombeitrag,wie alle anderen Mieter auch.
        Das würde ich vom Vermieter verlangen,ebenso die Schaltungsänderung mit dem Außenlicht und was da scheinbar noch auf Deinem Zähler läuft.
        Kellerlicht ist für allen Mieter,also müssen es auch alle in der Abrechnung anteilig zahlen,nicht nur Du allein.

        Um den tatsächlichen Stromverbrauch in Deiner Wohnung zu prüfen,mache mal eine Aufstellung aller Geräte,die Du verwendest. Gehe von Raum zu Raum und notiere alle Steckdosengeräte und das Licht,alles mit den Wattzahlen,wenn bekannt.
        Dann die Einschaltzeiten in etwa notieren.

        Auch an Großgeräte denken, Herd,Waschmaschine,sonstige Hausgeräte,TV,PC, sonstige Elektronik.

        Dann hat man einen besseren Überblick. Man sollte sich auch mal diese Strommeßgeräte ausleihen(Energieversorger,Beratungsstellen),damit kann man den wirklichen Verbrauch aller Steckergeräte messen !

        Ein Verbrauch von ca. 14 kWh am Tag entspricht einem Dauerverbrauch von 580 W ununterbrochen !

        Das ist rechnerisch zu verstehen,es gibt sicher Zeiten,da wird nichts verbraucht,dann Zeiten mit höherem Verbrauch.
        Zum PC, das kann man schlecht sagen,ein alter PC(kein Laptop!) kann schon 300 W verbrauchen. Auch das kann man mit dem Meßgerät feststellen.
        3-5 Std. an wären eben 0,9 bis 1,5 kWh . Muß nicht sein,aber möglich.

        Was hat es denn mit dem Duschen und Baden auf sich ?
        Wird den warmes Wasser elektrisch gemacht ?
        Das wäre ein großer Verbraucher. Dazu hast Du ja nichts gesagt. Gibts so etwas ? Speicher,Durchlauferhitzer, wenn ja,was steht drauf,wieviel Watt,bzw. Typenbezeichnung.

        MfG
        duck313

  7. Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: Hauseingangsbeleuchtung Mietersache?

    Hallo Jesper 2304,

    das ist ja ein Durcheinander, in diesem Haus!
    Zu dieser verworrenen Situation eine eindeutige Empfehlung zu geben, ist aussichtslos.
    Grundsätzlich gilt der Mietvertag. Dort wurde festgelegt wer für welchen Bereich zuständig ist. Ein Flur dieser Art gehört sicher nicht zur Wohnung, also sind die Kosten, die entstehen beim Vermieter.
    Kosten, die entstehen um Verbraucher festzustellen, ist Vermietersache.
    Ein Zähler wird vom Versorger, als z.B. EnBW.. gesetzt und ist auch verplomt, ich würde da nicht selbständig ran gehen.
    Schrauben Sie doch mal alle Sicherungen raus, dann sehen Sie welche Sie wieder reindrehen müssen um Strom zu haben. Denen der Strom fehlt, die werden sich dann schon melden.
    Übrigens waren 2000KWh sehr niedrig. In der Regel braucht ein Haushalt 2-4 Personen um 4000KWh.
    Im Zweifel zum Mieterbund gehen.

    Viel Erfolg
    Fred

    • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Hauseingangsbeleuchtung Mietersache?

      Hallo Fred,

      danke für deine Antwort!

      Ja es ist in der Tat ein Durcheinander. Ich habe heute mit den anderen Mietern gesprochen und hier läuft noch einiges anderes schief. zB. in sachen Feuchtigkeit.
      Bis vorhin dachte ich, wir seien an dem Schimmel in der Wohnung schuld..Allerdings hat sich herrausgestellt, dass vor uns zwei andere Familien hier gewohnt haben(die jetzt weiter oben in dem Haus wohnen), und das es bei denen schon Schimmelprobleme gab und sie wegen ihrer Kleinkinder umgezogen sind.
      Aber das ist wieder eine andere Baustelle.

      Naja sie müssen wissen, dass wir in der alten Wohnung kaum Zuhause waren weil es dort immer so kalt war...wir waren also meißtens bei Freunden oder unseren Eltern. Wir haben in den 2,5 Jahren dort, wenn es hoch kommt, vielleicht 50 mal gekocht.
      Dafür lag die Miete bei 200 Euro ^^

      Aber auch das ist ein anderes Thema.

      Ich denke, dass uns bloß 2 Möglichkeiten bleiben:

      1. Wir bestehen auf unser Recht, und haben hier einen riesen Stress mit dem VM(der Nebenan wohnt)

      oder

      2. Wir halten den Mund versuchen es vielleicht noch einmal mit Vernunft und suchen uns dann schnellst möglich eine neue Wohnung zu suchen.
      (Jetzt wo die Studiengebühren wegfallen, haben wir 166 Euro mehr im Monat Juhu! Dann können wir uns vielleicht auch mal ne Wohnung ohne Schimmel und anderen Stress leisten)

      Aber all das muss noch mindestens 2 Wochen warten!
      Ich habe noch ein paar wichtige Klausuren vor mir!

      Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag!

      MfG

      Jesper2304

      • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
        Re^3: Hauseingangsbeleuchtung Mietersache?

        ...in welcher Stadt wohnen Sie denn?

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Hauseingangsbeleuchtung Mietersache?


          ...in welcher Stadt wohnen Sie denn?
          In Kaarst, aber warum fragen Sie?

    • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
      die letzte Antwort

      Hallo Fred,

      entschuldigen Sie bitte die Gruselige Rechtschreibung in der letzten Antwort!
      Der Ärger und die Eile sind Schuld! :-P

      MfG

      Jesper2304

  8. Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
    Re: Hauseingangsbeleuchtung Mietersache?

    hallo,

    ich denke nicht, dass du als mieter die beleuchtung, die ja anscheinend für alle mieter da ist und schon aus sicherheitsgründen gegeben sein muss, bezahlen musst. ich würde heir den mieterschutzbund einschalten, da dein vermieter nicht kooperativ rüber kommt.... :-/ die sagen dir dann genau, wie du jetzt vorgehen musst und deine zu viel bezahlten nebenkosten zurück erhalten kannst.

    toitoitoi und viele grüße,
    astrid

  9. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Hauseingangsbeleuchtung Mietersache?

    Hallo,

    die vier Sicherungen, die nicht erklärbar sind abschalten. Es wird sich schon jemand melden, wenn er keinen Strom mehr hat.
    Ich würde die Sicherungen keinesfalls weiter in Betrieb lassen.

    Den Vermieter schriftlich auffordern, die Bewegungsmelder auf den Allgemeinstrom zu übertragen.
    Fruchtet dies nicht kann man bei der Polizei auch eine Anzeige wegen Diebstahl - in dem Fall Strom- aufgeben.
    Ich würde den Vermieter auch auf die strafrechtlichen Konsequenzen hinweisen und ihn auffordern die Rechnung für den Stromzähleraustausch zu begleichen.

    Einfach die Bewegungsmelder abklemmen ist rechtlich auch so eine Geschichte. Denn wenn man weiß, das diese auf den eigenen Zähler laufen, muss der Vermieter aktiv werden. Klemmt man diese nun eigenmächtig ab, haftet man auch für eventuelle Stürze von Nachbarn/Besuchern.

    Die Aufforderung die Bewegungsmelder abzuklemmen sollte man sich also schriftlich geben lassen - eine Aufforderung - nicht Erlaubnis, denn dann geht die Haftung auf den Vermieter über.

    Eine Miegliedschaft beim Mieterverein ist übrigens immer ratsam!

    Viele Grüße

  10. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Hauseingangsbeleuchtung Mietersache?



    Hallo Zusammen,




    Jetzt erzähle ich noch kurz wie ich überhaupt erst darauf
    gestoßen bin, dass ein Problem besteht.


    Also wir haben vorher in einem Uralten Haus ohne Isolierung
    und ohne Heizung gewohnt und hatten nen sehr alten Kühlschrank
    und eine Elektrische Heizung im "Dauerbetrieb" dort hatten wir
    einen Jahresverbrauch von rund 2000 +/- 200 Kwh.



    JETZT ZUM EIGENTLICHEN PROBLEM!!


    Jetzt in der neuen Wohnung mit super Isolierung ohne
    Elektroheizung mit neuem Kühlschrank(A+) haben wir einen
    Hochgerechneten Verbrauch von 5200 Kwh!

    Wir waren im Januar 4 Tage in Paris und als wir wiederkamen
    waren 40 Kwh verbraucht obwohl nur der Kühlschrank(A+)
    eingesteckt war. (Wir stecken immer alle anderen Stecker
    aus...kein Ladegerät kein Mehrfachstecker nichts auf
    Standby..)

    Wir haben den Vermieter schon vor 2 Monaten das erste mal
    darauf angesprochen und dann immer und immer wieder...dann hat
    er endlich vor 2 Wochen einen Elektriker kommen lassen der
    nichts gefunden hat und dann meinte der Zähler sei defekt und
    wir sollen den austauschen...dann bin ich zum Vermieter und
    hab ihn gefragt ob ich das wirklich machen soll...und er hat
    gesagt ja er kennt den Elektriker schon ewig und der weiss was
    er tut...also haben wir ihn auswechseln lassen. Jetzt haben
    wir seit 3 Tagen ein Übergangszähler drin und der Verbrauch
    liegt nach wie vor bei rund 14,5 kwh pro Tag! Also habe ich
    meinen Onkel der auch Elektriker ist angerufen und er ist
    heute vorbei gekommen und hat festgestellt, dass zwei
    Bewegungsmelder für die Hauseingangsbeleuchtung auf meinen
    Zähler laufen und das 4 Sicherungen in meiner Wohnung garnicht
    für meine Wohnung sind..Er meinte ich soll alle runter machen
    und mit dem Vermieter sprechen.

    Ich war gerade beim Vermieter aber der stellt sich
    quer...sagt ich soll die Ausbeleuchtung einfach abklemmen wenn
    ich sie nicht will..(Dort ist es Stockfinster und da geht ne
    Treppe runter bei dem Eingang)Und die Stromzählerüberprüfung
    möchte er auch nicht zahlen...obwohl es sein Elektriker war
    und er mir die Anweisung erteilt hat den Zähler auswechseln zu
    lassen.



    Wie sieht die Rechtliche Situation aus?

    Meint Ihr dieser Enorme Verbrauch kann nur durch die beiden
    Bewegungsmelder und das Licht daran entstanden sein oder
    müssen die 4 Sicherungen die nichts mit meiner Wohnung zu tun
    haben etwas damit zu tun haben?


    Wer bezahlt die "Überkosten" die ich die letzten Monate
    bezahlt habe?




    WICHTIGE HINTERGRUNDINFORMATIONEN:



    also die Situation sieht wie folgt aus:

    Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus in einer Souterrain
    Wohnung. Das Haus hat einen Hintereingang der immer offen ist
    und erst in den Keller und dann auch zu unserer Wohnung und
    zum Treppenhaus zu den anderen Wohnungen führt.

    Der Keller wird von allen Mietern genutzt und dort steht auch
    noch die Waschmaschine von einem anderen Mieter.

    Nebenan ist ein Pferdestall für die eine Toilette in unserem
    Gemeinschaftskeller eingerichtet wurde. Draussen vor diesem
    "Hintereingang", der halt auch zu der besagten Toilette führt,
    und drinnen vor der Ausgangstür ist jeweils ein
    Bewegungsmelder angebracht und dadurch das hier viele
    Nachbarn, Besucher, Stallbesucher, Haustiere und Mitmieter
    ständig draussen vorbeilaufen, geht das Licht der
    Bewegungsmelder ständig an
    Hallo Jesper2304,

    sorry, aber hier kann ich überhaupt nicht helfen.
    Bin aber der Meinung, dass unbedingt zuerst ein Fachmann ran sollte, der zunächst einmal herausbekommt, wer an Ihrem Zähler mit dran hängt. Denn nur so können Sie heraus finden, von wo Sie sich die zusätzlichen Kosten einfordern können.
    Des Weiteren würde ich mich bezüglich aller bereits angefallenen Zusatzkosten und weiterer anfallenden Kosten mit dem Verbraucherschutz und dem Mieterbund in Verbindung setzen. Beide sollten Ihnen hier in jedem Fall den richtigen Rat geben können.

    Viel Erfolg bei der Aufklärung!

    Gruss ichselbst42

  11. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Hauseingangsbeleuchtung Mietersache?

    Hallo Zusammen,

    Jetzt erzähle ich noch kurz wie ich überhaupt erst darauf
    gestoßen bin, dass ein Problem besteht.

    Also wir haben vorher in einem Uralten Haus ohne Isolierung
    und ohne Heizung gewohnt und hatten nen sehr alten Kühlschrank
    und eine Elektrische Heizung im "Dauerbetrieb" dort hatten wir
    einen Jahresverbrauch von rund 2000 +/- 200 Kwh.

    JETZT ZUM EIGENTLICHEN PROBLEM!!

    Jetzt in der neuen Wohnung mit super Isolierung ohne
    Elektroheizung mit neuem Kühlschrank(A+) haben wir einen
    Hochgerechneten Verbrauch von 5200 Kwh!

    Wir waren im Januar 4 Tage in Paris und als wir wiederkamen
    waren 40 Kwh verbraucht obwohl nur der Kühlschrank(A+)
    eingesteckt war. (Wir stecken immer alle anderen Stecker
    aus...kein Ladegerät kein Mehrfachstecker nichts auf
    Standby).

    Wir haben den Vermieter schon vor 2 Monaten das erste mal
    darauf angesprochen und dann immer und immer wieder...dann hat
    er endlich vor 2 Wochen einen Elektriker kommen lassen der
    nichts gefunden hat und dann meinte der Zähler sei defekt und
    wir sollen den austauschen...dann bin ich zum Vermieter und
    hab ihn gefragt ob ich das wirklich machen soll...und er hat
    gesagt ja er kennt den Elektriker schon ewig und der weiss was
    er tut...also haben wir ihn auswechseln lassen. Jetzt haben
    wir seit 3 Tagen ein Übergangszähler drin und der Verbrauch
    liegt nach wie vor bei rund 14,5 kwh pro Tag! Also habe ich
    meinen Onkel der auch Elektriker ist angerufen und er ist
    heute vorbei gekommen und hat festgestellt, dass zwei
    Bewegungsmelder für die Hauseingangsbeleuchtung auf meinen
    Zähler laufen und das 4 Sicherungen in meiner Wohnung gar nicht
    für meine Wohnung sind. Er meinte ich soll alle runter machen
    und mit dem Vermieter sprechen.

    Ich war gerade beim Vermieter aber der stellt sich quer...
    sagt ich soll die Ausbeleuchtung einfach abklemmen wenn
    ich sie nicht will. (Dort ist es Stockfinster und da geht ne
    Treppe runter bei dem Eingang) und die Stromzählerüberprüfung
    möchte er auch nicht zahlen...obwohl es sein Elektriker war
    und er mir die Anweisung erteilt hat den Zähler auswechseln zu
    lassen.

    Wie sieht die Rechtliche Situation aus?

    Meint Ihr dieser Enorme Verbrauch kann nur durch die beiden
    Bewegungsmelder und das Licht daran entstanden sein oder
    müssen die 4 Sicherungen die nichts mit meiner Wohnung zu tun
    haben etwas damit zu tun haben?

    Wer bezahlt die "Überkosten" die ich die letzten Monate
    bezahlt habe?

    WICHTIGE HINTERGRUNDINFORMATIONEN:

    also die Situation sieht wie folgt aus:

    Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus in einer Souterrain
    Wohnung. Das Haus hat einen Hintereingang der immer offen ist
    und erst in den Keller und dann auch zu unserer Wohnung und
    zum Treppenhaus zu den anderen Wohnungen führt.

    Der Keller wird von allen Mietern genutzt und dort steht auch
    noch die Waschmaschine von einem anderen Mieter.

    Nebenan ist ein Pferdestall für die eine Toilette in unserem
    Gemeinschaftskeller eingerichtet wurde. Draussen vor diesem
    "Hintereingang", der halt auch zu der besagten Toilette führt,
    und drinnen vor der Ausgangstür ist jeweils ein Bewegungs-
    melder angebracht und dadurch das hier viele Nachbarn,
    Besucher, Stallbesucher, Haustiere und Mitmieter ständig
    draussen vorbeilaufen, geht das Licht der Bewegungsmelder
    ständig an.



    Hallo,

    Könnte es sein, dass die Waschmaschine im Keller auch noch über ihren Stromzähler läuft?
    Ist der ausgebaute Stromzähler überprüft worden?
    Die Kosten für die Außenbeleuchtung hat der Vermieter zu tragen, die er aber auf die Mieter umlegen kann, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Der Teil der Kosten für die Außenbeleuchtung, die durch Nachbarn, Besucher etc. verursacht werden, ist vom Vermieter zu übernehmen (muss eventuell geschätzt werden).
    Vermutlich kassiert er für die Benutzung der Toilette im Keller auch noch eine Gebühr.
    Sie sollten dem Vermieter klar machen, dass die Außen-beleuchtung nicht abgeschaltet werden kann, es sei denn er übernimmt die Kosten für Unfälle die dadurch entstehen. Der Vermieter jedenfalls haftet für alle Unfälle, die sich auf dieser Treppe ereignen.
    Über die Kosten die durch den Betrieb der Bewegungsmelder entstehen kann Ihnen ein Elektriker Auskunft geben. Ich kenne mich damit nicht aus. Ob die Sicherungen in Ihrer Wohnung etwas mit Ihrem Verbrauch zu tun haben, kann auch nur ein Fachmann vor Ort feststellen.

    Mit freundlichen Grüßen, uhu43

  12. Antwort von nach 7 Tagen 0 hilfreich
    Re: Hauseingangsbeleuchtung Mietersache?

    Hallo!
    Hausbeleuchtung muß über einen eigenen Haus-Stromzähler laufen. Die Kosten werden dann i der Jahresabrechnung auf die Mieter verteilt, meistens proportional zur Wohnungsfläche. Mach alle Sicherungen aus. Der Elektriker hat einen Mangel entdeckt, den nicht Du zu verantworten hast. Umso schlimmer, daß es sogar ein eingebauter Mangel war. Wenn das Treppenlicht danach nicht geht, muß der Vermieter sehen, wie er wieder welches schafft. Den Elektriker muß er zahlen. Gruß Thomas

  13. Antwort von nach 8 Tagen 0 hilfreich
    Re: Hauseingangsbeleuchtung Mietersache?

    das ist definitiv sache des VERMIETERS....

  14. Antwort von nach 11 Tagen 0 hilfreich
    Re: Hauseingangsbeleuchtung Mietersache?

    Hallo,

    am Besten gehst Du zur Verbraucherzentrale.
    Der wo Beauftragt zahlt die Rechnung, immer alles schriftlich geben lassen.
    Grüße und alles Gute

  15. Antwort von nach 11 Tagen 1 hilfreich
    Re: Hauseingangsbeleuchtung Mietersache?

    Hallo
    Tut mir leid, ich habe keine Antwort.

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