Re: Hilfe Gerichtsvollzieher Zutrittsverweigerung
Hallo ich habe folgendes Problem:
Die GEZ fordert von mir Zahlungen von Geräten die ich nicht besaß, aber das ist jetzt nebensächlich.
Da ich den Zahlungen nicht nachkam stand heute plötzlich ein Gerichtsvollzieher vor der Tür. Ich war so geschockt, dass ich
gar nicht mehr klar denken konnte und nicht mal fragte ob er sich ausweisen könne. Ich ließ ihn nicht in die Wohnung, woraufhin ich ihm etwas unterschreiben sollte, wo ich
bestätigte dass ich den Zutritt verweigere. Und ich Trottel habe unterschrieben ohne großartig nachzulesen, was in dem Wisch stand. Und bevor jetzt Antworten kommen wie *dumm genug man unterschreibt nicht einfach irgendwas* - das weiß ich selber. Ich war wie gesagt einfach nur geschockt und mein Hirn
war ausgeschaltet. Den Fehler habe ich jetzt gemacht und esist nicht rückgängig zu machen.
Meine Frage jetzt ist: Haben Gerichtsvollzieher wirklich so nen Wisch den man unterschreiben muss oder wurde ich verarscht?
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Guten Morgen Tai,
natürlich werde ich jetzt kein "Salz in die Wunde reiben", - ist halt einfach nur dumm gelaufen.
Deine Frage lässt sich so nicht grundsätzlich beantworten. Jedenfalls ist es im gerichtsvollzieherlichen Formularwesen nicht zwingend (vorgesehen), dass ein wie von dir genanntes Formular vom GV mitgeführt bzw. vom "Schuldner", der einen Wohnungszutriff verweigert, zu unterschreiben ist.
Andererseits ist es dem GV aber auch nicht verwehrt, ein solches Formular zu verwenden; niemand ist jedoch verpflichtet, ein solches auch zu unterschreiben.
Grundsätzlich einmal: wenn der Gerichtsvollzieher klingelt, hast du zwei Möglichkeiten: a) du lässt ihn rein und seine 'Arbeit' machen, oder b) du verweigerst ihm den Zutritt, dann kann er mit der Polizei wieder kommen und wenn du dann nicht zu Hause oder willig bist, wird die (Wohnungs-)Tür von 'amts wegen zwangsgeöffnet (d.h. von einem Schlosser kurzerhand aufgeknackt), damit der GV seines Amtes walten (spich: pfänden) kann.
Die dadurch entstehenden Kosten zahlst du dann selber.
Wenn du eingang schreibst, die abGEZockt habe von dir Gebühren für Reräte gefordert, die du nicht besessen hättest und deshalb hättest du auch nicht gezahlt, dann kann es das allein nicht gewesen sein, sondern du musst den Kopf schon viel länger in den Sand gesteckt haben.
Ehe der GV bzw. in diesem Falle der Vollstreckungsbeamte der für dich zuständigen Stadt-(Gemeinde-)Kasse (der nicht der Gerichtsvollzieher ist, aber die gleiche Funktion hat) einen Hausbesuch macht, hat es garantiert noch etliche Zahlungsaufforderungen der abGEZockt bei dir gegeben und auch die Amtskasse der Stadt in der du lebst, hat dich angeschrieben, zur Zahlung (regulär mit Frist von einer Woche) aufgefordert und für den Fall der Nichtzahlung die Vollstreckung durch den Vollstreckungsbeamten der Stadtkasse angekündigt.
Aber offensichtlich hast du auch da noch den Kopf weiterhin in (d)ein Sandloch gesteckt, bis schliesslich der Vollstreckungsb eamte der Stadtkasse dich aufgeschreckt hat, als er zum Pfänden an die Türe klopfte. - Tzzz, tzzz, tzzz!
Jetzt ist wirklich deinerseits Reagieren angesagt (falls nicht schon zu spät).
Du solltest jetzt wirklich der angeordneten Vollstreckung durch die Stadtkasse widersprechen. Also, schnellstmöglich Einspruch mit der Begründung erheben, dass die von der abGEZockt behaupteten Forderungen unzutreffend sind, da du die Geräte, für die die Gebühren gefordert werden, überhaupt nicht besitzt bzw. besessen hast. Daher sei die Gebührenforderung rechtswidrig und es besteht tatsächlich kein Rechtsgrund einer Zwangsvollstreckung bzw. Zwangsbeitreibung durch die Vollstreckungsabtelung der Stadtkasse. Wenn du bei der abGEZockt irgend welche Rundfunkgebühren bezahlst, dann bringe die Unterlagen ebenfalls mit.
Perönlich bei der Stadtkasse vorsprechen und versuchen, die Angelegenheit im Gespräch zu klären und den Einspruch möglischt schriftlich gegen Eingangsbestätigung auf einer Kopie des Einspruchsschreibens übergeben.
Nachdem die Angelegenheit inzwischen bis zur konkreten Vollstreckung gekommen ist, kann, nicht muss die Stadtkasse deinen Einspruch gelten lassen.
Da ich zudem deine Einkommensv erhältnisse nicht kenne, falls du unter 999,00 Euro monatlich an Einkommen hast, würdest du damit unter der Pfändungsgrenze liegen und eine Vollstreckung ohnehin nicht zulässig sein (es sei denn, du hättest erhebliche Wertgegenstände, Sparguthaben oder sonstiges Vermögen). Also wirst du ggf. auch Belege vorlegen müssen, wie deine Einkommensverhältnisse sind.
Im günstigsten Falle könntest du evl. noch mal "mit heiler Haut" davon kommen, wenn du unterhalb der Pfändungsgrenze liegst.
Merke: im Zweifelsfalle immer rechtzeitig Rat suchen und nicht warten, bis das "kind in den Brunnen gefallen" oder das "Haus abgebrannt ist".
In diesem Sinne,
mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah