Baulichen Änderungen in einer Eigentumswohnung
Von: , 26.01.2011 16:43 Uhr
Hallo, zusammen.
Unsere Mietwohnung in einem Vierfamilienhaus wurde vor zwei Jahren in eine Eigentumswohnung umgewandelt und an einen Interessierten verkauft. Die vier Wohnungen sind alle baugleich, also Küche unter Küche, Bad unter Bad, Schlafraum unter Schlafraum und so weiter. Dazu gibt es Zeichnungen von den Grundrissen zur Teilungserklärung. Der Mieter unter uns hat seine Wohnung gekauft und sofort mit energetischen Umbauten begonnen. Dagegen haben wir nichts einzuwenden gehabt. Zugleich hat er jedoch zwei Türdurchbrüche in einer tragenden Wand zwischen Wohn/Schlafzimmer vorgenommen und die Küche in das Schlafzimmer verlegt. Nun dringen beim Lüften Essensgerüche in unseren Schlafraum und nachts können wir wegen der Lärmgeräusche von unten, wie Würfelspiele, lautes Reden und Herumlaufen von jugendlcihen Gästen (14- 17 Jahren) nicht schlafen.
Wir haben inzwischen den Vermieter informiert, der anscheinend von der Nutzungsänderung keinerlei Kenntnis hatte. Meine Frage: Muss der Eigentümmer unter uns die Küche zurückbauen oder müssen wir die Geruchtsbelästigung hinnehmen? Dürfen wir dann mindern?
Danke für die Antworten - Schaddie
