GEZ-Gebührenbefreiung bei Wohngeld?

Von: , 16.01.2011 21:22 Uhr


Hallo,

meine 82-jährige Mutter (Rentnerin) bezieht seit Neuestem Wohngeld(Mietzuschuss) nach § 19 Abs. 1 bis 3 WOGG.

Kann sie sich con der Zahlung der GEZ-Gebühren befreien lassen?

Wenn ja, wie?

Danke im Vorraus

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von Pierre Mensah nach 3 Stunden 1 hilfreich
    Re: GEZ-Gebührenbefreiung bei Wohngeld?

    Hallo,
    meine 82-jährige Mutter (Rentnerin) bezieht seit Neuestem Wohngeld(Mietzuschuss) nach § 19 Abs. 1 bis 3 WOGG.
    Kann sie sich con der Zahlung der GEZ-Gebühren befreien
    lassen?
    Wenn ja, wie?

    Danke im Vorraus

    - - -
    Guten Abend Nasa1970,

    ehe ich die Frage beantworte drei Gegenfrage.

    1. war deine Mutter bisher bei der abGEZockt angemeldet?
    2. hat sie bisher GEZ-Gebühren gezahlt?
    3. hat sie Post von der abGEZockt erhalten, oder warum will sie sich jetzt ggf. anmelden?

    Zu deiner Frage generell folgendes:

    Es kommt auf das Gesamteinkommen deiner Mutter an. Wenn es nicht höher ist, als die Sozialhilfe (heute: "Grundsicherung im Alter" genannt), dann hätte sie Anspruch auf die Befreiung von der Rundfunkgebühr.

    Unter der URL: http://gez.de/gebuehren/faqs/index_ger.html sind die FAQs dere abGEZockt zu finden ('häufig gestellte Fragen').
    Die Antworten zur Gebührenbefreiung und wie sie gemacht werden soll, findest du direkt unter der URL: http://gez.de/gebuehren/faqs/index_ger.html

    Aber Vorsicht Falle!
    Die Rundfunkgebühenbefreiung wird erst mit dem nach dem Monat der Anmeldung wirksam! Daher muss man sorgfältig darauf achten, dass man die Anmeldung und den Befreiungsanträge so datiert, dass man nicht erst noch einen Monat Gebühren zahlen muss (sprich: von denen abGEZockt werden kann)sondern dass Rundfunkgeräte so angemeldet werden, dass der Anträge so datiert sind, dass eine (theoretische) Gebührenpflicht erst ab dem Folgemonat läuft, für den dann auch schon die Befreiung beantragt ist und wirksam wird.

    Anträge für die Gebührenbefreiung gibts bei dem Amt, von welchem auch die Grundsicherung ganz oder teilweise zur Rente gewährt wird.
    Dies ist jedoch zwischen den Ländern evl. unterschiedlich. Vielerorts gibt es die Antragsformulare auch bei vielen Banken am Schalter.
    Und ganz wichtig: die Formulare erst (dann aber mit Einschreiben) abschicken, wenn es keine Zweifel mehr gibt, ob alles richtig angegeben worden ist (damit man nicht doch noch am Schluss ein abGEZocktes Opfer wird)!

    Das Amt müsste auch in der Lage sein, die konkreten Auskünfte und Informationen dazu zu geben.
    Immer lieber jemanden ein mal mehr und auch zu viel fragen, als nicht und dann der Gekniffene zu sein :-)

    Ich hoffe, das hilft weiter.

    Mit freundlichem Gruss
    Pierre Mensah

    • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: GEZ-Gebührenbefreiung bei Wohngeld?

      Hallo,
      meine 82-jährige Mutter (Rentnerin) bezieht seit Neuestem
      Wohngeld(Mietzuschuss) nach § 19 Abs. 1 bis 3 WOGG.
      Kann sie sich con der Zahlung der GEZ-Gebühren befreien
      lassen?
      Wenn ja, wie?

      Danke im Vorraus
      Hallo Pierre,

      vielen Dank für die Prompte Antwort.
      Zu Deinen Fragen:
      Nein meine Mutter ist nicht bei abGEZockt angemeldet. Sie Hat kein PC.
      Ja, sie hat bisher über Jahrzehnte GEZ-Gebühren bezahlt.
      Sie wollte sich abmelden, weil sie aufgrund einer Mieterhöhung jetzt laut Antrag beim Amt jetzt mietzuschussberechtigt wurde. Die Idee hierfür kam von mir und daher auch mein 2. Gedanke, vielleicht bei der GEZ auch noch zu sparen.

      Gruß

      B. R.
      - - -
      Guten Abend Nasa1970,

      ehe ich die Frage beantworte drei Gegenfrage.

      1. war deine Mutter bisher bei der abGEZockt angemeldet?
      2. hat sie bisher GEZ-Gebühren gezahlt?
      3. hat sie Post von der abGEZockt erhalten, oder warum will
      sie sich jetzt ggf. anmelden?

      Zu deiner Frage generell folgendes:

      Es kommt auf das Gesamteinkommen deiner Mutter an. Wenn es
      nicht höher ist, als die Sozialhilfe (heute: "Grundsicherung
      im Alter" genannt), dann hätte sie Anspruch auf die Befreiung
      von der Rundfunkgebühr.

      Unter der URL: http://gez.de/gebuehren/faqs/index_ger.html
      sind die FAQs dere abGEZockt zu finden ('häufig gestellte
      Fragen').
      Die Antworten zur Gebührenbefreiung und wie sie gemacht werden
      soll, findest du direkt unter der URL:
      http://gez.de/gebuehren/faqs/index_ger.html

      Aber Vorsicht Falle!
      Die Rundfunkgebühenbefreiung wird erst mit dem nach dem Monat
      der Anmeldung wirksam! Daher muss man sorgfältig darauf
      achten, dass man die Anmeldung und den Befreiungsanträge so
      datiert, dass man nicht erst noch einen Monat Gebühren zahlen
      muss (sprich: von denen abGEZockt werden kann)sondern dass
      Rundfunkgeräte so angemeldet werden, dass der Anträge so
      datiert sind, dass eine (theoretische) Gebührenpflicht erst ab
      dem Folgemonat läuft, für den dann auch schon die Befreiung
      beantragt ist und wirksam wird.

      Anträge für die Gebührenbefreiung gibts bei dem Amt, von
      welchem auch die Grundsicherung ganz oder teilweise zur Rente
      gewährt wird.
      Dies ist jedoch zwischen den Ländern evl. unterschiedlich.
      Vielerorts gibt es die Antragsformulare auch bei vielen Banken
      am Schalter.
      Und ganz wichtig: die Formulare erst (dann aber mit
      Einschreiben) abschicken, wenn es keine Zweifel mehr gibt, ob
      alles richtig angegeben worden ist (damit man nicht doch noch
      am Schluss ein abGEZocktes Opfer wird)!

      Das Amt müsste auch in der Lage sein, die konkreten Auskünfte
      und Informationen dazu zu geben.
      Immer lieber jemanden ein mal mehr und auch zu viel fragen,
      als nicht und dann der Gekniffene zu sein :-)

      Ich hoffe, das hilft weiter.

      Mit freundlichem Gruss
      Pierre Mensah

      • Antwort von Pierre Mensah nach 13 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: GEZ-Gebührenbefreiung bei Wohngeld?

        Hallo Pierre,
        vielen Dank für die Prompte Antwort.
        Zu Deinen Fragen:
        Nein meine Mutter ist nicht bei abGEZockt angemeldet. Sie Hat kein PC. Ja, sie hat bisher über Jahrzehnte GEZ-Gebühren bezahlt.
        Sie wollte sich abmelden, weil sie aufgrund einer Mieterhöhung etzt laut Antrag beim Amt jetzt mietzuschussberechtigt wurde.
        Die Idee hierfür kam von mir und daher auch mein 2. Gedanke, vielleicht bei der GEZ auch noch zu sparen.
        Gruß
        B. R.
        - - -

        Guten Morgen Nasa1970,

        deine vorstehende Antwort auf meine Stellungsnahme ist irgendwie missverständlich (Schreibfehler?)
        Du schreibst dort: "Nein meine Mutter ist nicht bei abGEZockt angemeldet." und zwei Sätze weiter: "Sie wollte sich abmelden, weil sie aufgrund ..."

        Ich gehe einmal davon aus, du wolltest sagen: "Sie wollte sich anmelden, weil ..." (?)

        Wenn sie also nicht angemeldet ist, würde ich ja ganz spontan sagen, dann soll sie es dabei auch belassen, denn man soll keine schlafenden Hunde wecken!
        Anmelden oder nicht ist überigens keine Frage davon, ob jemand einen PC hat oder nicht. Nach dem Willen der abGEZockt soll jeder, der ein Rundfunkgerät bzw. ein zum Radio- oder TV empfangsmögliches Gerat (PC, Radio, TV, internetfähiges Handy etc.)hat, zur Kasse gebeten werden.

        Wer denn nun tatsächlich von den Gebühren befreit werden kann, das definiert die abGEZockt abschliessend in den bereits genannten FAQ - alle anderen sollen nach dem Willen der abGEZockt zahlen (selbst wenn jemand absolut NULL Einkommen hat - z.B. auch Hartz4-Bezieher, die 100% Leistungssperre gekriegt haben, müssen zahlen).

        Überigens beabsichtigt die abGEZockt ohnehin ab 2013, dass alle Haushalte dann monatlich pauschal rund 18 Euro bezahlen müssen, egal, ob die Rundfunkgeräte bereit halten oder nicht (wer kein Radio/TV benutzt muss dann trotzdem zahlen).

        Guckst du hier:
        http://www.teltarif.de/gez-gebuehren-fuer-alle/news/...

        GEZ-Gebühren für alle: Künftig pauschale…
        Ab 2013 sollen alle Haushalte pauschal Rundfunkgebühren zahlen -
        auch wenn sie gar keinen Fernseher oder kein Radio besitzen.
        www.teltarif.de/​gez-gebuehren-fuer-alle/news/​39055.html

        Siehe auch:
        http://www.bing.com/search?q=pauschale%20Rundfunkgeb...

        http://www.heise.de/newsticker/meldung/Pauschaler-Ru...

        Und für den Fall, dass du und deine Mutter zusammen wohnen und du evl. Gebühren zahlst (oder selbst befreit bist), dann hat sich das sowieso erledigt, weil deine Mutter natürlich (ohne Extrazahlungen) bei dir mit gucken darf :-)

        Noch immer Fragen? Einfach wieder melden!

        Tipp des Tages: http://randy-jonas.zoomshare.com/files/abGEZockt/Tip...

        Noch einen angenehmen Tag,
        mit freundlichem Gruss
        Pierre Mensah

  2. Antwort von Barbara Natzschka nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: GEZ-Gebührenbefreiung bei Wohngeld?

    Ich würde ganz einfach einen formlosen Antrage auf Beitragsbefreiung bei der GEZ stellen und
    entsprechende Nachweise in Kopie beilegen, schlechter kann es doch nicht werden - nur besser, falls dem Antrag stattgegeben wird.
    Irgendwelche Formblätter sind nicht vorgeschrieben, wenn die GEZ was gesondertes haben will, teils sie es euch schon mit - viel Erfolg - Gruss Barbara Natzschka

  3. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: GEZ-Gebührenbefreiung bei Wohngeld?

    Das hängt von ihrem Einkommen ab.

    Gruß, Sabine

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