Re^3: GEZ- ein Lebenspartner ist befreit, anderer nicht
Danke für die Antwort; ein anderer "Experte" sagte allerdings
ausdrücklich, dass sich Person B NICHT abmelden kann. Jetzt
bin ich leider vollkommen verwirrt, aber ich denke, dass ist
vielleicht auch von der GEz gewollt...
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Hallo hanniundnanni,
ich weiss zwar nicht, womit "ein anderer "Experte"' seine Aussage begründet.
Wenn zwei Peronen in einer Wohnungsgemeinschaft leben und beide sind Eigentümer eines TV-Gerätes, wobei eine Person g3ebührenbefreit ist, die andere nicht und daher Gebühren bezahlt, so handelt es sich um zwei selbständige Gebührenverhältnisse.
Wenn nun das TV-Gerät, für welches bisher RF-Gebühren bezahlt worden ist, kaputt geht und entsprgt wird, ohne dass dafür ein neues Gerät angeschafft wird, endet das Gebührenverhältnis mit dem Tage, bzw. Ende des Monats, in dem die Abmeldung an die abGEZockt erfolgt ist. Da die Person, die bisher FR-.Gebühren für das in ihrem Eigentum gestandene Gerät bezahlt hat, endet die Zahlungsverpflichtung dann, wenn das gebührenpflichtige Gerät nicht mehr zum Empfang bereit gehalten wird (sprich: es z.B. kaputt gegangen ist und daher entsorgt worden ist). Ohne Besitz eines Gerätes auch keine Rundfunkgebühren für dieses nicht mehr vorhandene Gerät.
Sie können sich auch in die Fussgängerzone vor ein TV-Geschäft setzen und das im Laden laufende TV sehen, ohne Gebühren zahlen zu müssen (weil Sie werde Eigentümer, Besitzer noch zur-Verfügung-Halter-zum-Empfang eines solchen Gerätes sind).
Sie sind ja auch nicht Gebührenpflichtiger, wenn Sie bei Bekannten, Freunden oder in der Kneipte TV gucken.
Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah