GEZ Gebühren Rückforderung

Von: , 18.10.2010 16:59 Uhr

Wer kann mir raten, wie ich eine Gebührenrückzahlung bei der GEZ angehen kann.

Die Rechtsberatung der Verbraucherberatung lehnt eine Beratung ab, da es sich hier um eine öffentlich rechtliche Anstalt handelt.

Nach einem Umzug in 2007 wurden GEZ-Gebühren doppelt von ein- und demselben Konto abgebucht; aber erst 2010 wurde es entdeckt, da neben der Zahlenkolonne der Namen angegeben wurde. Die GEZ lehnt die Rückzahlung ab.

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von Barbara Natzschka nach 40 Minuten 1 hilfreich
    Re: GEZ Gebühren Rückforderung

    1. Stelle eine schriftlichen Antrag auf Rückzahlung mit Begründung.
    Warte eine Begündung der GEZ ab und wenn du damit nicht einverstanden bist einen Widerspruch und wenn das nicht hilft - geh zum Anwalt - falls deine finanzielle Situation nicht besonders gut ist - stelle beim Rechtsanwalt einen Prozeßkostenhilfeantrage VOR der Einreichung der Klage, damit bist du auf der sicheren Seite, falls du doch verlierst kommen (bei der Bewilligung der PKH) keine weitere Kosten auf dich zu.
    Viel Glück - Gruss Barbara Natzschka

    Allerdings ein Hinweis - Kontoauszüge sollte man sich schon genau durchlesen und prüfen - es ist schließlich dein Geld - ich bin mir nämlich nicht sicher, wann die Verjährungsfrist greift.

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: GEZ Gebühren Rückforderung

      Danke für die prompte Antwort, die Erkenntnis ist leider hart; allerdings bin ich offensichtlich nicht der einzige, der in diese Falle unwissentlich gegangen ist.

      Havasu

  2. Antwort von Pierre Mensah nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: GEZ Gebühren Rückforderung

    Wer kann mir raten, wie ich eine Gebührenrückzahlung bei der GEZ angehen kann.
    Die Rechtsberatung der Verbraucherberatung lehnt eine Beratung ab, da es sich hier um eine öffentlich rechtliche Anstalt handelt.
    Nach einem Umzug in 2007 wurden GEZ-Gebühren doppelt von ein- und demselben Konto abgebucht; aber erst 2010 wurde es entdeckt, da neben der Zahlenkolonne der Namen angegeben wurde. Die GEZ lehnt die Rückzahlung ab.
    - - -
    Guten Abend havasu,

    typisches Abzockerverhalten.
    Da gibt es eigentlich nur einen guten Rat, wenn man langwierige Streitereien mit denen von der abGEZockt vermeiden will: Beratungshilfe (ggf. über einen Anwalt) beim zuständigen Amtsgericht beantragen (Grund: Rückforderungen doppelter Gebührenabbuchung der abGEZockt) und damit zum Rechtsanwalt. Du kannst auch gleich zu einem Anwalt deines Vertrauens gehen und den bitten, den Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht für dich zu stellen).
    Alles andere ist Stress pur, nervenaufreibend und eher fragwürdig. Und als eher rechsunkundiger Laie ziehen die Geschädigten gegen die skupellose, abgebrühte abGEZockt in aller Regel in solchen Sachen den Kürzeren. Da hilft wirklich nur, der abGEZockt mal gleich den Anwalt um die Ohren schlagen.
    Solltest du (noch) weitere Fragen haben, einfach wieder melden.

    Tip des Tages: http://randy-jonas.zoomshare.com/files/abGEZockt/GEZ...

    Nicht verzagen, schnell reagieren!

    In diesem Sinne dir noch einen angenehmen Abend,
    mit freundlichem Gruss
    Pierre Mensah

  3. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: GEZ Gebühren Rückforderung

    Würde sagen das es angebracht wäre einen Anwalt zu nehmen. Allerdings Kontoauszüge mitnehmen um das zeigen zu können. Sonst weiß ich auch keinen Rat, leider.

  4. Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
    Re: GEZ Gebühren Rückforderung

    Ggf. den betrag einbehalten bzw. Kontakt mit der GEZ per E-mail aufnehmen.
    E-mail-adresse: [E-Mail-Adresse entfernt]

Jetzt auf diese Frage antworten.