GEZ Äußerung-ohne Anerkennung einer Rechtspflicht

Von: , 29.08.2010 19:44 Uhr


Hallo!

Nach einigem Hin und Her hat die GEZ nun einen Teil ihrer Forderung gegen mich zurück genommen.
Sie schreibt, dass sie meine Aussagen "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" als richtig erachtet.

Nun fordern sie aber noch einen Betrag aus 2005. Nach BGB und dem RGSTV sind Forderungen aber ja nach 3 Jahren verjährt.

Daher meine Frage: Wenn ich nun der GEZ antworte, dass ich den Betrag aus 2005 ebenfalls nicht zahlen werde, kann sie dann ihre Zusage aus dem aktuellen Schreiben zurücknehmen?

Vielen Dank,
Tünnes :)

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von Pierre Mensah nach 47 Minuten 0 hilfreich
    Re: GEZ Äußerung-ohne Anerkennung einer Rechtspflicht

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    Guten Abend Tünnes4711,

    wenn die Jungs von der abGEZockt dir schriftlich mitgeteilt haben, dass sie ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht deiner Argumentation folgen und daher auf den Teil der angeblichen Gebührenforderung verzichten (bzw. deine Angaben als wahr unterstellen), können die das nicht wieder nach Lust und Laune zurückziehen. Der diesbezügliche Gebührenverzicht steht also.
    Wenn die nun "nur" noch für 2005 Gebühren fordern, so solltest du dieser Forderung (weiterhin, ergänzend) unter Hinweis auf die dafür ausserdem eingetretene Verjährung widersprechen und gleichzeitig auf dein vorangegangenes Vortragen einbeziehend verweisen.
    Im Hinblick auf die für die restliche "Gebührenforderung" eingetretene Verjährung kannst du dich also gemütlich weigern, solche Zahlungen zu leisten, denn die abGEZockt hat im Falle einer eingetretenen Verjährung keine rechtswirksame Möglichkeit, solche angeblichen Forderungen legal einzuziehen oder geltend zu machen :-)

    Du siehst, wehren lohnt sich immer - besonders bei den abGEZockten.

    http://randy-jonas.zoomshare.com/files/abGEZockt/Log...

    Mit freundlichem Gruss
    Pierre Mensah [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: GEZ Äußerung-ohne Anerkennung einer Rechtspflicht

      Vielen Dank Pierre!
      Im Grunde sehe ich das genauso und sämtliche Google Recherche betsätigt Deine Aussage.

      Gruß,
      Tünnes ohne Schäl

    • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
      Re: GEZ Äußerung-ohne Anerkennung einer Rechtspflicht

      Böse Falle. Wenn der Betrag aus 2005 nicht so hoch ist und es keinem Schuldanerkenntnis gleichkommt, würde ich zahlen, dann hast Du die sache vom Tisch.

      Grüße, Sabine

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re^2: GEZ Äußerung-ohne Anerkennung einer Rechtspflicht

    Böse Falle. Wenn der Betrag aus 2005 nicht so hoch ist und es
    keinem Schuldanerkenntnis gleichkommt, würde ich zahlen, dann
    hast Du die sache vom Tisch.

    Grüße, Sabine
    Hallo Sabine,

    was meinst Du mit "böse Falle"?

    Gruß,
    de Tünnes

    • Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
      Re^3: GEZ Äußerung-ohne Anerkennung einer Rechtspflicht

      das war bloß eine unkonventionelle Anmerkung zu der Zwickmühle, in der Du Dich befindest. Du kannst es ja mal mit einer freundlichen E-mail an die GEZ mit folgendem Terxt versuchen:

      Sehr geehrte damen und herren,

      hinsichtlich der letzten Forderung hatten wir uns bereits geeinigt. Nunmehr fordern Sie Beträge, die vor 5 jahren angefallen sind, obwohl die Forderung seit 3 Jahren verjährt ist.
      Das verstehe ich nicht. Ich möchte Sie bitten, von dieser erneuten Forderung abzusehen.
      Ich bitte um schriftliche Bestätigung.

      das ganze an [E-Mail-Adresse entfernt]

      Viel Glück

      Gruß, Sabine

  3. Antwort von Barbara Natzschka nach 64 Tagen 0 hilfreich
    Re: GEZ Äußerung-ohne Anerkennung einer Rechtspflicht

    die Forderungen sind nach 4 Jahren verjährt, es sei denn sie waren ständig Thema div. Schriftwechsel.
    Wenn nach 4 Jahren ohne das zwischenzeitlich irgendwas passiert ist, eine Forderung kommt, ist diese nicht das Papier wert auf dem sie steht.
    Gruss Barbara Natzschka

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