Re: gez nachzahlungg über 400€ muss ich das zahlen???h
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Guten Abend susi23,
ganz so einfach ist die Frage anhand deiner gegebenen Informationen nicht zu beantworten.
Einerseits hätte die abGEZockt aufgrund der von dir erteilten Einzugsermächtigung jeweils die nach deinen Anmeldeangaben anfallenden Gebühren ordnungsgemäss abbuchen müssen.
Wenn sie das nicht getan hat, ist das eigentlich nicht dein Verschulden. Warum sie das jedoch nicht getan hat, obwohl eine gültige Einzugsermächtigung vorgelegen hat (bis auf den heutigen Tag gültig, deinen Angaben nach) ist jedoch nicht klar geworden.
Hat es dazu zu irgend einer Zeit einmal ein Anschreiben von der abGEZockt gegeben, oder, ist ein Einzug einmal gescheitert, weil z.B. zu irgend einem Zeitpunkt nicht genug Kontodeckung vorhanden war? In dem Falle hätten die sich ja jedenfalls auch gemeldet(eigentlich routinemässig melden müssen)?
Nun könnte man damit argumentieren, wenn die abGEZockt eine Einzugsermächtigung hat und über einige Jahre hinweg trotzdem ausdrücklich von einem Gebühreneinzug absieht, könnte man u.U. auch davon ausgehen (rein theoretisch jedenfalls) dass die auf die Gebühren verzichten - aus welchem Grunde auch immer.
Andererseits stehen der abGEZockt rein formal die Gebühren aber zu, wenn du andererseits in diesem Zeitraum Radio-/TV-Geräte besessen und/oder benutzt hast.
Dabei ist jedenfalls zu beachten, ob und in wie weit die (Nach-)Forderung der abGEZockt evl. verjährt ist (dann kann man jedenfalls für diesen Teil der Nachforderung die Einrede der Verjährung gelten machen, mit der Folge, dass für den zeitraum, in der die Forderung der abGEZockt verjährt ist, diese keine Ansprüche mehr geltend machen könnte). Die reguläre Verjährungszeit beträgt insoweit 4 Jahre und alle darüber hinaus gehende Forderung wäre verjährt.
Durch Deinen Umzug hat die abGEZockt automatisch von deinem Einwohnermeldeamt deine neue Anschrift erfahren und hat dir deswegen die hohe "Nachforderung" geschickt.
Da die Sachlage nicht sehr einfach ist, rate ich unbedingt dazu, die Forderung der abGEZockt durch einen Anwalt, der mit dem Rundfunkgebührenrecht vertraut ist, prüfen zu lassen.
Daher empfehle ich, entweder einen Anwalt aufzusuchen, der für dich dann einen Antrag auf Erteilung eines Rechtsberatungsscheines beim zuständigen Amtsgericht beantragt (dann fallen nur sehr geringe Anwaltsberatungsgebühren an - bei Wenigverdienern eine Pauschalgebühr von max. 10 Euro (wenn das Einkommen unter 1000 Euro mtl. für Alleinstehende ohne Unterhaltsverpflichtungen beträgt), oder, direkt beim Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen (dazu dann Einkommensbelege, Mietquittung und sonstige laufenden monatlichen Fixkosten mitnehmen).
Der Anwalt, den du dir dann auch selbst aussuchen kannst, kann dich jedenfalls rechtrssicher beraten, wenn du ihm alle erforderlichen Unterlagen bezüglich der abGEZockt vorlegst.
Im Zuge dieser Kompetenzberatung hier ist eine rechtssichere Auskunft leider nicht möglich.
Ich hoffe, damit ist dir erst einmal geholfen. Falls du weitere oder zusätzliche Fragen haben solltest, einfach nochmal melden.
Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah
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